Liebe Eltern,

nach den letzten Informationen des Ministeriums soll ab dem 19. April 2021 der Unterricht an den Grundschulen – sofern es das Infektionsgeschehen zulässt – voraussichtlich wieder mit Präsenzanteilen (Wechselunterricht) fortgesetzt werden.

Wir werden Sie selbstverständlich schnellstmöglich über unsere Homepage (im offiziellen und im klassenbezogenen Bereich) und per Mail informieren, sobald uns die Vorgaben aus dem Bildungsministerium NRW zur Verfügung stehen.

Die Durchführung des Präsenzunterrichts erfolgt natürlich weiterhin unter den strengen Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz.

Zudem wird es im Präsenzbetrieb eine grundsätzliche Testpflicht in den Schulen mit wöchentlich zweimaligen Selbsttests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal geben (s. Schulmail vom 08.04.2021 auf www.schulministerium.nrw). Aber auch der Besuch der Notbetreuung ist von nun an an die Teilnahme an der Selbsttestung geknüpft. Dafür wurden uns von der Fa. Siemens der CLINITEST ® Rapid COVID 19 Antigen Self Test zur Verfügung gestellt (www.schulministerium.nrw/selbststests).

Die Testpflicht wird in der CoronaBetreuungsverordnung geregelt. Dadurch sollen Kinder, die sich bereits infiziert haben und noch keine typischen Symptome aufzeigen, frühzeitig erkannt und somit Infektionsketten schnell unterbrochen bzw. verhindert werden. Für Ihre Kinder ergibt sich daraus folgendes:

  • Die Testpflicht gilt für alle Schülerinnen und Schüler.

Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule unter Aufsicht einer Lehrkraft erfüllt. Die Aufsicht führende Lehrkraft soll den Selbsttest Ihrer Kinderbegleiten, nicht durchführen.

D.h. konkret, Ihr Kind bekommt von uns Anweisungen und Hilfestellungen u.a. in Form von Videos und/oder Demonstrationskarten und führt den Test bei sich selbst aus (Selbsttest).

Alternativ ist es möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt.

  • Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht und am Betreuungsbetrieb der OGS teilnehmen.
  • Sollte der Selbsttest positiv oder mehrfach ungültig ausfallen, werden wir Sie umgehend telefonisch kontaktieren. Dann müssen Sie Ihr Kind schnellstmöglich aus der separaten Betreuung abholen und in Ihrer (haus-) ärztlichen Praxis einen PCR-Test vornehmen lassen. Dort wird man Ihnen auch das weitere Vorgehen erläutern. Bitte beachten Sie unbedingt, dass wir immer Ihre aktuellen!!! Telefonnummern vorliegen haben. Sorgen Sie bitte zudem dafür, dass Sie am Schulvormittag Ihres Kindes auf jeden Fall erreichbar sind – Ihrem Kind zuliebe!

Sofern sich keine neuen Bestimmungen ergeben, sind wir an die Vorgaben des Ministeriums gebunden und müssen diese ausführen.

Sehr hilfreich wäre es, wenn Sie den Testablauf mit Ihrem Kind im Vorfeld besprechen und das Testen mit einem Wattestäbchen schon einmal üben. Ihr Kind sollte das Gefühl für das Wattestäbchen in der Nase bekommen, so das sowohl Ihr Kind als auch Sie keine Sorge oder Angst haben müssen, sondern gut Bescheid wissen. Auch wir werden uns auf das Selbsttesten mit Ihren Kindern gut vorbereiten und wollen dies natürlich angemessen und möglichst kindgemäß anleiten.

Für Fragen oder andere Anliegen stehen wir Ihnen alle weiterhin gern zur Verfügung.

Uns allen wird in dieser Zeit sehr viel abverlangt. Lassen Sie uns deshalb gemeinsam diese neuen Herausforderungen meistern, in der Hoffnung auf baldige Einkehr von Normalität in unser aller Leben.

Mit besten Grüßen

Marion Petereit

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