Liebe Eltern, 

zur geplanten Wiederaufnahme des Wechselunterrichtes ab dem 19.04.2021 möchte ich Sie kurz informieren.

Im Moment sind wir in einer Phase, die es uns erlaubt, Informationen und Hinweise nur unter Vorbehalt zu geben. Bitte rechnen Sie alle damit, dass es kurzfristige Änderungen gibt. Diese kommunizieren wir immer über die Homepage und/oder per Mail über die Klassenlehrerinnen.

Variante 1

Der Präsenzunterricht im Wechselmodell startet am Montag, 19.04.2021 mit der Gruppe 2.

Benötigen Sie einen Platz in der NOTBETREUUNG, melden Sie bitte Ihr Kind mit dem

Formular 1

Anmeldung zur Notbetreuung

 während des Präsenzunterrichtes im Wechselmodell

an.

Variante 2

Am Montag, 19.04.2021 findet das Lernen auf Distanz statt.

Benötigen Sie einen Platz in der NOTBETREUUNG, melden Sie bitte Ihr Kind mit dem

Formular 2

 Anmeldung zur Notbetreuung

 während des Distanzlernens

an.

Welche Variante ab Montag möglich ist, hängt von den Inzidenzzahlen des Kreises Lippe ab. Die dafür zuständige Entscheidungsbehörde wird uns darüber informieren und ebenso mit großer Wahrscheinlichkeit diese Information über die Medien verbreiten.

Bitte beobachten Sie das Geschehen!

Im Moment gehen wir aber davon aus, dass wir mit dem Präsenzunterricht im Wechselmodell ab dem 19.04.2021starten werden.

Senden Sie uns bitte zeitnah, aber bis spätestens Sonntag, 18.04.2021 um 17.00 Uhr, per Mail (gs-lockhausen@bad-salzuflen.de) das entsprechend ausgefüllte Formular zu.

Noch eine kurze Anmerkung zu der Krankmeldung Ihres Kindes. 

Bitte melden Sie Ihr Kind ausschließlich per Mail (gs-lockhausen@bad-salzuflen.de) bis spätestens um 9.00 Uhr des Tages ab. Telefonische Mitteilungen können in der schulinternen Kommunikation verloren gehen.

Neu ist, dass es eine Selbsttestpflicht für Schülerinnen und Schüler gibt. Ohne die Teilnahme an den Selbsttests ist ein Betreten des Schulgebäudes untersagt.

Bitte seien Sie sicher, dass wir alles tun werden, um die Selbsttests mit größter Sorgfalt zusammen mit ihren Kindern durchzuführen.

Selbsttesttage:

Variante 1      Präsenzunterricht im Wechselmodell

montags und mittwochs – eine Lerngruppe

dienstags und donnerstags – die andere Lerngruppe

(abhängig von den Präsenztagen Ihres Kindes)

Variante 2      Lernen auf Distanz

dienstags und donnerstags

Wer an den Testtagen abwesend war, würde am Freitag (Variante 1) bzw.

am Mittwoch und Freitag (Variante 2) getestet werden.

Die ersten Erfahrungen mit den Kindern in der Notbetreuung verliefen recht vielversprechend. Die Kinder nahmen die Sache ernst, waren aber sehr offen, haben wirklich gut mitgemacht. Ich denke inzwischen, dass sie die Tests nach einigen Durchgängen sehr routiniert durchführen werden.

Die Voraussetzung für einen Schulbesuch und die Notbetreuung ist jedoch, dass Ihr Kind an den beiden Selbsttests in der Schule teilnimmt oder alternativ einen Negativtest einer anerkannten Teststelle, der nicht älter als 48 Stunden ist, in der Schule zu den entsprechenden Testtagen vorlegt. Ein Zuhause durchgeführter Test ist nicht gültig!

Nicht getestete Kinder dürfen die Schule nicht mehr betreten!

In diesem Zusammenhang muss ich darauf hinweisen, dass Sie die „Verantwortung für den regelmäßigen Schulbesuch Ihres Kindes (§41 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz NRW) und die Gefahren für den Schul- und Bildungserfolg“ tragen. „Nicht getestete Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts.“ (Schulmail NRW vom 14.04.2021, Punkt 8). Auf Anfrage beim Schulamt erhielten wir die Information, dass bei Vorlage eines schriftlichen Widerspruchs die betreffenden Kinder als entschuldigt fehlend geführt werden. Zudem müssen Sie die Unterrichtsmaterialien nach Absprache mit Ihrer Klassenlehrerin in der Schule abholen und auch wieder zurückgeben.

Hinsichtlich Ihrer vielfach geäußerten und auch sehr verständlichen Bedenken im Falle eines positiven Testergebnisses müssen wir gemeinsam auf die Kinder einwirken. Von uns allen wird daher viel Fingerspitzengefühl erwartet und gefordert. Bereits im Vorfeld werden die Gefühle in dieser Testsituation ausführlich thematisiert. Es kann schließlich jeden von uns treffen, auch uns Erwachsene! Zudem gehört es zum „normalen“ schulischen Alltag, dass ein Kind mit einer ansteckenden Infektion (z. B. Kopflausbefall, Durchfall oder Erbrechen) von uns aufgefangen wird. Jetzt sind wir jedoch darauf vorbereitet und können die Kinder darin begleiten.

Sollte es durch die Testung in der Schule zu Verletzungen kommen, ist jedes Kind natürlich versichert, genau wie im Falle einer Sport- oder Pausenverletzung.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen noch ein Stück weit geholfen zu haben. Für Ihre sachliche und freundlich geäußerte Kritik sowie Ihr deutliches Verständnis uns gegenüber, die die Ausführenden einer gesetzlichen Vorgabe sind, möchte ich mich auch im Namen des gesamten Teams bedanken. Wir wissen, wie schwer diese Situation für Sie ist!

Bleiben Sie gesund und trotz allem zuversichtlich!

Mit freundlichen Grüßen

Marion Petereit
Schulleiterin

https://www.schulministerium.nrw/regelungen-fuer-schulen-ab-dem-19-april-2021

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