Liebe Eltern,

folgende Änderungen des Infektionsschutzgesetzes stehen an:

Für NRW gilt, dass die bestehenden Maßnahmen zum Infektionsschutzgesetz in Schulen auf der Grundlage der bestehenden CoronaBetrVO bis Samstag, 2. April 2022 Gültigkeit haben, d.h.:

Ab Sonntag, 3. April endet die Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule.

Insbesondere für die letzte Woche vor den Osterferien bleibt es dennoch jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, in den Schulgebäuden freiwillig eine Maske zu tragen.

Mit dem Blick auf die bevorstehenden Osterferien, die wir alle gesund verbringen möchten, bittet das Kollegium vom freiwilligen Tragen der Maske Gebrauch zu machen.

Für NRW hat die Landesregierung entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, also dem 8. April 2022, die Testungen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden.

Das anlasslose Testen wird nach den Osterferien nicht mehr stattfinden.

 

Herzliche Grüße

Marion Petereit

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