„Lolli – Test“ ab Mittwoch, 26.05.2021

Liebe Eltern,

ab Mittwoch, 26.05.2021 wird die Testung für unsere Schülerinnen und Schüler mit dem sogenannten „Lolli – Test“ erfolgen.

Wichtige Informationen dazu haben Sie bereits mit dem Elternbrief vom 05.05.2021 erhalten.

Hier aber noch einmal einige wichtige Hinweise in Kurzfassung:

Sollte   doch   einmal   eine positive Pool-Testung auftreten, bedeutet dies, dass mindestens  ein Kind der Pool-Lerngruppe  positiv  auf  SARS-Cov-2  getestet  wurde. Dieses Ergebnis  wird noch  am  selben  Tag  bzw.  spätestens  bis  6.00  Uhr  des Folgetages durch  das  Labor  an  die  Schulleitung  gemeldet. Die  Schule informiert dann telefonisch die  Eltern  der  betroffenen  Kinder.

Es ist  also  absolut  wichtig,  dass  wir  Sie zuverlässig  ab 6.15 Uhr erreichen können!

Alle Kinder dieses Pools müssen dann zuhause umgehend einen neuen „Lolli-Test“ machen, welcher von den Eltern bis 8.30 Uhr des Tages in der Schule abzugeben ist.  Bitte am OGS Eingang (orange Tür) klingeln! Das dafür erforderliche Teströhrchen erhält Ihr Kind am 26.05.21 bzw. am 27.05.21 in einem Briefumschlag von der Klassenlehrerin. In diesem Briefumschlag befinden sich zudem eine bildhafte Beschreibung zur Durchführung des Testes und eine Anleitung zur Registrierung für das Labor. Beides  – Test und Registrierung – müssen Sie zu Hause erledigt haben, bevor Sie das Röhrchen an diesem Tag zur Schule bringen.

Sollten Sie dazu Fragen haben, melden Sie sich bitte bei uns!

Die Schule leitet die Röhrchen an das Labor weiter, welches die Tests einzeln auswertet.

Bis geklärt ist, welches Kind betroffen ist, muss sich die gesamte Lerngruppe in häusliche Isolation begeben.

Das  ist  eine  reine  Vorsichtsmaßnahme!

Anschließend  wird  das Gesundheitsamt eingeschaltet, welches dann die weiteren Maßnahmen vorgibt.

An dieser  Stelle sei deutlich darauf hingewiesen, dass bei auftretenden Schwierigkeiten in der  Nachtestung  die Eltern verpflichtet sind,  auf  Haus- oder Kinderärzte  zuzugehen, damit  diese  die  dann notwendigen Schritte  (u.a. PCR-Test veranlassen, Kontaktpersonen feststellen)  einleiten können. Die Teilnahme am Präsenzunterricht oder an  Betreuungsangeboten der Schule  ist in diesem Fall erst wieder bei  Vorlage eines negativen PCR-Tests möglich. Weitere Informationen zu dem „Lolli-Test“ (u. a. auch Erklärvideos) finden Sie auf den Seiten des Bildungsportals: https://www.schulministerium.nrw/lolli-tests

Herzliche Grüße

Marion Petereit
Schulleiterin

Wichtige Informationen zum Lolli-Test-Verfahren

Liebe Eltern,

da unsere Schule bis heute (12.05.21) noch nicht alle notwendigen Materialien für die Lolli – Testung erhalten hat, können wir am nächsten Montag (17.05.21) noch nicht mit diesem Testverfahren starten.

Sollten uns am Montag ALLE Materialien und Unterlagen ausreichend zur Verfügung stehen, können wir frühestens Mitte kommender Woche (KW 20) mit der Lolli – Testung beginnen. Wir werden Sie dann darüber rechtzeitig und ausführlich über den Ablauf informieren.

Ich bedaure es sehr, dass wir durch diese Umstände noch nicht beginnen können. Das für uns zuständige Labor in Minden hat derzeit logistische Probleme. Dies betrifft ebenso noch einige andere Grundschulen in Bad Salzuflen und Umgebung.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Kindern erholsame Tage.

Herzliche Grüße

Marion Petereit
Schulleiterin

Allgemeine Informationen zum „Lolli-Test“

Liebe Eltern,

direkt nach den Osterferien wurden die Selbsttests der Firma Siemens Healthcare GmbH allen Schulen durch das Land NRW zur Verfügung gestellt, um frühzeitig mögliche Infektionen mit SARS-CoV-2 erkennen zu können und deren Verbreitung zu begrenzen. Dem Ministerium für Schule und Bildung ist bewusst, dass sich diese Tests aufgrund ihrer Handhabung in den Grundschulen und Förderschulen nicht optimal durchführen lassen.

Daher hat das Ministerium parallel zur Beschaffung der aktuell an den Schulen zur Verfügung stehenden Selbsttests, eine altersangemessene, kind- und schulformgerechte Lösung zur Testung auf das Corona-Virus geprüft. Von der Universitätsklinik zu Köln wurde in den vergangenen Monaten ein Testverfahren für den Einsatz für Kinder in größeren Gruppen entwickelt. Dieses Testverfahren steht nun für den Einsatz in den Grund- und Förderschulen bereit.

Das Bundesgesetz zur „Notbremse“ in der Corona-Pandemie vom 22. April 2021 hat als Maßnahme zur Bekämpfung der Pandemie in Schulen u. a. vorgesehen, dass Schülerinnen und Schüler zweimal pro Woche getestet werden. In NRW finden bereits seit Inkrafttreten der 12. April 2021 zwei Tests pro Woche in den Schulen statt.

Die Schülerinnen und Schüler an den Grundschulen und Förderschulen werden daher mit einem „Lolli-Test“, einem einfachen Speicheltest, zweimal pro Woche in ihrer Lerngruppe auf das Corona-Virus getestet. Die Handhabung des Lolli-Tests ist einfach und altersgerecht: Dabei lutschen die Schülerinnen und Schüler 30 Sekunden lang auf einem Abstrichtupfer. Die Abstrichtupfer aller Kinder der Lerngruppe werden in einem Sammelgefäß zusammengeführt und als anonyme Sammelprobe (sog. „Pool“) noch am selben Tag in einem Labor nach der PCR-Methode ausgewertet. Diese Methode sichert ein sehr verlässliches Testergebnis. Zudem kann eine mögliche Infektion bei einem Kind durch einen PCR-Test deutlich früher festgestellt werden als durch einen Schnelltest, sodass auch die Gefahr einer Ansteckung rechtzeitig erkannt wird.

  • Was passiert, wenn eine Pool-Testung negativ ist?
    Der im Alltag höchst wahrscheinliche Fall einer negativen Pool-Testung bedeutet, dass kein Kind der getesteten Gruppe positiv auf SARS-Cov-2 getestet wurde. In diesem Fall gibt es keine Rückmeldung von Seiten der Schule. Der Wechselunterricht wird in der Ihnen bekannten Form fortgesetzt.

  • Was passiert, wenn eine Pool-Testung positiv ist?
    Sollte doch einmal eine positive Pool-Testung auftreten, bedeutet das, dass mindestens eine Person der Pool-Gruppe positiv auf SARS-Cov-2 getestet wurde. In diesem Fall erfolgt durch das Labor eine Meldung an die Schule. Die Schule informiert umgehend die Eltern der betroffenen Kinder über die vereinbarten Meldeketten. Aus organisatorischen Gründen kann es allerdings vorkommen, dass die Information erst am darauffolgenden Tag morgens vor Schulbeginn erfolgt. Über das weitere Vorgehen und die nächsten Schritte in diesem Fall werden Sie in einem gesonderten Schreiben von der Schulleitung informiert. Für den Fall einer notwendigen Zweittestung erhält Ihr Kind rein vorsorglich ein separates Testkid für diese Testung zuhause. Dieses Vorgehen stellt sicher, dass sich nicht ein einzelnes Kind in der Gruppe offenbaren muss und somit in seinen Persönlichkeitsrechten geschützt ist.

An dieser Stelle sei deutlich darauf hingewiesen, dass bei auftretenden Schwierigkeiten in der Nachtestung die Eltern verpflichtet sind, auf Haus- oder Kinderärzte zuzugehen, damit diese die dann notwendigen Schritte (u. a. PCR-Test veranlassen, Kontaktpersonen feststellen) einleiten können. Die Teilnahme am Präsenzunterricht oder an Betreuungsangeboten der Schule ist in diesem Fall erst wieder nach Vorlage eines negativen PCR-Tests möglich.

Weitere Informationen zu dem Lolli-Test, u. a. auch Erklärfilme, finden Sie auf den Seiten des Bildungsportals:

https://www.schulministerium.nrw/lolli-tests

Dieser einfach und sehr schnell zu handhabende Test hilft uns allen, das Infektionsgeschehen besser einzudämmen und gleichzeitig Ihnen und Ihren Kindern größtmögliche Sicherheit für das Lernen in der Schule zu geben. Damit verbunden eröffnet sich auch der Weg für die Schülerinnen und Schüler sowie für Sie als Eltern für ein Mehr an Verlässlichkeit und Regelmäßigkeit mit Blick auf den Schulbesuch.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

die Schulleitung

Wichtige Information zur FFP2-Maskenpflicht in Schulbussen

Laut der aktuellen Corona-Schutzverordnung sind ab sofort auch Fahrgäste bis 14 Jahre dazu verpflichtet, bei Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel eine FFP2-Maske oder eine vergleichbare Maske wie KN95- bzw. N95-Masken zu tragen. Somit müssen jetzt auch alle Schülerinnen und Schüler eine solche Maske im ÖPNV tragen.

Diese Maskenverschärfung gilt ab kommenden Montag, 10.05.2021.
Wer ab nächste Woche dann keine vorgeschriebene FFP2-Maske trägt, wird von der Beförderung in den Stadt-und Schulbussen ausgeschlossen.

Aktuelle Informationen zum Schulbetrieb ab dem 3.5.2021

Liebe Eltern,

folgende Mitteilung des Kreises Lippe zur Öffnung der Schulen ab Montag 03.05.2021 liegt nun vor:

Die Inzidenzwerte des Kreises Lippe liegen an den Tagen vom 26. bis zum 30. April 2021 unter dem Wert von 165. Nach Rücksprache mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird dieses daher heute im Wege der Allgemeinverfügung feststellen, dass die Regelungen des § 28b Absatz 3 Satz 3 und 9 des Infektionsschutzgesetzes grundsätzlich ab dem übernächsten Tag außer Kraft treten.

Aufgrund der Regelungen der Coronabetreuungsverordnung ist danach ab Montag die Durchführung von Präsenzunterricht für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, Hochschulen, außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen in Form von Wechselunterricht wieder zulässig. Ebenfalls ist ab Montag die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen sowie heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen und Gruppen wieder erlaubt.

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Somit starten wir am Montag, 03.05.2021 mit der Lerngruppe 2.

Den weiteren Verlauf der Präsenztage der einzelnen Lerngruppen bis zum Schuljahresende entnehmen Sie bitte der beigefügten Übersicht. (Anlage)

Noch ein Wort zur Anmeldung für die N O T betreuung:

  • Formular 1:
    Wird für die Anmeldung der Notbetreuung während des Präsenzunterrichtes im Wechselmodell verwendet. (Anlage)
  • Formular 2:
    Wird für die Anmeldung der Notbetreuung im Distanzlernen, also bei Schulschließung, verwendet.

Von einigen Eltern liegt mir die Anmeldung (Formular 1) bereits bis einschließlich KW 19 vor. Sollten Sie darüber hinaus einen Bedarf haben, senden Sie uns bitte das ausgefüllte Formular 1 (Anlage) bis spätestens 10.05.2021 per Mail zu.

Sollte trotz erfolgter Anmeldung kein Bedarf für die Notbetreuung bestehen (auch kurzfristig, z.B. am selben Tag) bitten wir Sie herzlich, uns das ausschließlich per Mail (gs-lockhausen@bad-salzuflen.de) bis spätestens 8.30 Uhr des Tages mitzuteilen.

Wir hoffen nun alle, besonders für die Kinder, dass die letzten Schulwochen etwas geregelter ablaufen können.

Wir werden Sie weiterhin auf unserer Homepage auf dem Laufenden halten.
Bitte informieren Sie sich regelmäßig, auch im geschützten Bereich Ihrer Klasse.

Herzliche Grüße
Marion Petereit

 

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