Elternbrief zum Ukrainekonflikt

Liebe Eltern unserer Schulgemeinschaft,

nach langer Zeit der Sorge und Verunsicherung aufgrund der Coronapandemie treiben die Kinder nun weitere große Ängste und Fragen um:

Was ist da los in der Ukraine?

Wird der Krieg auch nach Deutschland kommen?

Wie muss es den Kindern gehen, die nun auf der Flucht sind,

die Väter und Heimat zurücklassen müssen?

Mit diesen Fragen, Ängsten und Gedanken kommen die Schüler und Schülerinnen in die Schule, wobei im Gespräch schnell klar wird, dass in den Familien diese Problematik sehr unterschiedlich intensiv mit den Kindern thematisiert wird.

Wir nehmen unsere Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern sozialen und psychischen Halt zu bieten, sehr ernst und greifen die Gedanken der Kinder deshalb behutsam und kindgerecht auf. Dabei steht unser freiheitlich-demokratischer Erziehungsauftrag im Vordergrund.

Auch wenn wir die große Weltpolitik nicht direkt beeinflussen können –

In unserer Schule wollen wir friedlich, angstfrei und offen miteinander leben!

 

Sollten Sie Fragen haben, wie Sie als Eltern mit den Ängsten Ihrer Kinder umgehen können, so finden Sie unter folgendem Link Unterstützungsmaterial:

https://schulpsychologie.nrw.de/themen/krieg/index.html

 

Mit herzlichen Grüßen

das Kollegium der Grundschule Lockhausen

Brief der Schulministerin an alle Eltern zur Umstellung des Testverfahrens

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

ich wende mich heute an Sie, um Sie frühzeitig über eine grundlegende Umstellung des Corona-Testverfahrens für Ihre Kinder an den Grund- und Primusschulen in Nordrhein-Westfalen ab dem 28. Februar 2022 zu informieren.

Wie Sie wissen, musste das über viele Monate erfolgreich umgesetzte Lolli-Test-Verfahren mit den steigenden Infektionszahlen in der Gesamtbevölkerung Ende Januar sehr kurzfristig verändert werden. Diese Veränderung war anlässlich der Priorisierung in der Test- Auswertung in Folge der neuen Bundestestverordnung sowie von Engpässen bei den auswertenden Laboren in einigen Regionen unausweichlich. Im Ergebnis hat diese Veränderung in vielen Familien jedoch zu Unsicherheiten im Falle eines positiven PCR-Pooltests geführt. Ich möchte dieses Anschreiben heute auch dazu nutzen, mich für die sehr kurzfristige Kommunikation bei der Anpassung des Testverfahrens und die damit verbundenen Schwierigkeiten bei Ihnen und Ihren Familien zu entschuldigen.

Wir haben Vorsorge getroffen, um die mit der Pool-Testung verbundenen Unsicherheiten nun zu beenden. Konkret bedeutet dies, dass wir zum Ende des Monats Februar das Testsystem an den Grund- und Primusschulen umstellen werden.

Ab Montag, 28. Februar 2022, werden nur noch nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler, also diejenigen Kinder, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, dreimal wöchentlich außerhalb der Schule, also in der Regel zuhause, einen Antigen-Selbsttest durchführen.

Die nicht immunisierten Schülerinnen und Schüler erhalten von der Schule Antigen-Selbsttests, mit denen sie sich montags, mittwochs und freitags vor dem Schulbesuch zu Hause unter Ihrer Mithilfe selbsttesten müssen. Die Tests können schon am Vorabend stattfinden. Sie als Eltern versichern einmalig die regelmäßige und ordnungsgemäße Vornahme der drei wöchentlichen Testungen zu Beginn des neuen Testverfahrens und geben Ihren Kindern bis zum 28. Februar 2022 eine entsprechende Bescheinigung für die Schule mit. Alternativ kann auch weiterhin die Bescheinigung einer Teststelle über eine negative Antigen- Schnelltestung (sog. Bürgertest) vorgelegt werden. Auch ein solcher Bürgertest ist 24 Stunden gültig.

Sollte sich bei einem Kind in der Schule ein begründeter Verdacht auf eine mögliche Corona-Infektion ergeben (z.B. durch Hinweise auf eine unzureichende Testung oder wegen vorhandener Symptome), kann die Schule zu Beginn des Unterrichts eine anlassbezogene Testung mit einem Antigen-Selbsttest vornehmen. Die Antigen-Selbsttests werden vom Land gestellt und über die Schulen an Sie oder Ihre Kinder verteilt. Über den genauen Ablauf werden Sie durch die Schulen informiert.

Ich vertraue auf Ihre Eigenverantwortung und gehe davon aus, dass Sie Ihre Kinder nur mit einem negativen Testergebnis in die Schule schicken. Weiterhin wird ab Montag, 28. Februar 2022, die Testpflicht an allen Schulen für bereits immunisierte Schülerinnen und Schüler aufgehoben. Ihre vollständig geimpften oder genesenen Kinder können aber weiterhin freiwillig an den Testungen teilnehmen. Das ist eine rein persönliche Entscheidung. Auch diese Tests erhalten Sie durch die Schulen.

Es ist mir bewusst und ich bedauere es, dass im Verlaufe der Pandemie immer wieder Sie als Familien und Ihre Kinder vor besondere Herausforderungen gestellt wurden. Gerade unsere jungen Menschen mussten oft auf so Vieles verzichten, was zum Heranwachsen dazu gehört. Ich darf Ihnen versichern, dass ich unverändert alles daransetzen werde, die Belastungen für die Kinder möglichst gering zu halten und gleichzeitig den so wichtigen Schulbesuch zu ermöglichen. Dazu gehört das unbedingte Festhalten am Präsenzunterricht, den aktuell auch noch das Testen und das Tragen von Masken sichert. Immer mehr Kinderärzte und Kinderpsychologen raten jedoch, in den Schulen zu mehr Normalität zurückzufinden. Ich gehe nach heutigem Stand davon aus, dass es zu weiteren Erleichterungen kommen wird, wenn die Entwicklung des Infektionsgeschehens weiterhin rückläufig bleibt.

Ich appelliere an Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte, sich selbst, sofern dies bislang noch nicht geschehen ist, impfen zu lassen. Sprechen Sie bitte auch mit Ihren Kinderärzten über die Möglichkeit einer Impfung Ihrer Kinder.

Ich danke Ihnen für Ihr außergewöhnliches Engagement als Eltern und Erziehungsberechtigte in dieser Pandemie.

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Yvonne Gebauer

Schulschließung am 17.02.22

Liebe Eltern,

aufgrund der zu erwartenden schweren Sturm- und Orkanböen hat das Schulministerium für morgen, den 17.02.2022, eine landesweite Schulschließung angeordnet.

Alle Schülerinnen und Schüler müssen morgen zu Hause bleiben.

Aufgaben für den Tag erhalten Sie von Ihrer jeweiligen Klassenlehrerin.

 

Bleiben Sie auch in diesen stürmischen Zeiten gesund!

Das Kollegium der Grundschule Lockhausen

Aktuelles zum Lolli-Testverfahren

Liebe Eltern,

soeben erreichten uns diese aktuellen Infos aus dem Schulministerium zum Lolli-Testverfahren:

Die „Omikron-Welle“ hat das Land Nordrhein-Westfalen und in Teilen auch die Schulen erreicht. Die landesweit hohen Inzidenzzahlen sowie hohen Positivraten bei den „Lolli“-PCR-Testungen von aktuell über 20 Prozent spiegeln dies wider. Aufgrund des deutschlandweit stetig ansteigenden Infektionsgeschehens und angesichts begrenzter PCR-Testkapazitäten haben am gestrigen Montag die Regierungschefinnen und -chefs der Länder zusammen mit dem Bundeskanzler die Entscheidung der Gesundheitsminister für eine Priorisierung von PCR-Testungen, eine Konzentration von PCR-Tests vor allem auf vulnerable Gruppen und Beschäftigte, die diese betreuen und behandeln, bestätigt. Im Hinblick auf diese Priorisierungsentscheidung von Bund und Ländern ist somit eine kurzfristige Anpassung des „Lolli“-PCR-Testregimes erforderlich, da dies erhebliche Testkapazitäten von mehr als 400.000 PCR-Tests (Pool- sowie Einzeltestungen) pro Woche bindet.

„Das bisherige „Lolli“-PCR-Verfahren an unseren Grund- und Förderschulen ist nahezu einzigartig in der Bundesrepublik, kein anderes Land hat es geschafft, ein solch komplexes und hochsensitives System in seinen Schulen zu etablieren. Es hat uns in den ersten Wellen der Pandemie sehr gute Dienste erwiesen, ist anerkannt und hat den für die Schülerinnen und Schüler so wichtigen Präsenzunterricht seit dem 10. Mai 2021 flächendeckend gesichert. Aufgrund der fehlenden PCR-Kapazitäten muss die Landesregierung in der „Omikron“-Welle nun Anpassungen dieses Verfahrens vornehmen, um entsprechend der heutigen Problemanzeige der Labore die PCR-Laborkapazitäten für vulnerable Gruppen freizugeben. Es bleibt weiterhin das oberste Ziel, auch unter diesen schwierigen Bedingungen gerade unsere jüngsten Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht zu halten – und gleichzeitig bestmöglichen Infektionsschutz zu gewährleisten“, so Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer.

Kurzfristig werden folgende Anpassungen im „Lolli“-PCR-Testregime vorgenommen:

  • Auch weiterhin werden in den Grund- und Förderschulen „Lolli“-PCR-Pooltests angewandt.
  • Die Auflösung positiver Pools durch PCR-Einzeltests wird an den Grundschulen verändert. Es ist keine Abgabe von Einzel-PCR-Rückstellproben an die Labore mehr vorgesehen.
  • Schülerinnen und Schüler eines negativ getesteten Pools nehmen wie gewohnt am Präsenzunterricht teil. Derzeit sind rund 80 Prozent aller Pools in den Grund- und Förderschulen negativ.
  • Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools werden am nächsten Tag zu Unterrichtsbeginn in den Schulen mit Antigenschnelltests getestet. Hierzu verfügen die Schulen bereits jetzt in ausreichendem Umfang über die notwendigen Testkapazitäten. Alternativ ist es auch möglich, eine offizielle Testeinrichtung im Rahmen eines Bürgertests zu nutzen und diesen Test der Schule vorzulegen.
    Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools dürfen nur dann am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn sie ein negatives Schnelltestergebnis zu Unterrichtsbeginn vorweisen können.
  • Bei einem positiven Antigen-Schnelltest erfolgt das in den weiterführenden Schulen eingeübte Verfahren und das infizierte Kind begibt sich in häusliche Isolation; eine Kontrolltestung außerhalb des Schulsystems ist erforderlich.
  • Für alle Förderschulen, unabhängig von ihrem Förderschwerpunkt, bleibt das bestehende Lolli-Testsystem komplett in seiner jetzigen Form erhalten. Grund dafür ist die strukturell höhere Vulnerabilität dieser Schülergruppe. Darüber hinaus ist diese Testmethode für die dortigen Schülerinnen und Schüler hinsichtlich der Anwendbarkeit ganz besonders geeignet.

Die notwendigen rechtlichen Anpassungen der Corona-Test/Quarantäneverordnung werden kurzfristig durch die Landesregierung vorgenommen.

 

Elterninformation zum Schulstart nach den Weihnachtsferien 2021/22

Liebe Eltern,

herzlich willkommen im neuen Jahr! Ich hoffe, dass die vergangenen Weihnachtsferien und Ferientage für Sie und Ihre Familie schön, erholsam und voller Genuss gewesen sind. Für das Jahr 2022 wünsche ich Ihnen, auch im Namen des gesamten Kollegiums unserer Schule, alles Gute, weiterhin viel Kraft, Zuversicht, Optimismus und Ausdauer.

So möchte ich Sie sogleich herzhaft bitten, Ihr Kind vor dem Schulbeginn einmal testen zu lassen oder mindestens zu Hause einen Schnelltest durchzuführen. Dadurch tragen wir alle zu einem möglichst sicheren Schulstart bei! Vielen Dank!

Ich möchte daran erinnern, dass wir aufgrund einer ganztägigen schulinternen Lehrerfortbildung (Mo. 10.01.22) mit unserem Schulbetrieb erst am Dienstag, 11.01.2022 beginnen. Die OGS Kinder werden, wie bereits mit der OGS abgesprochen und von Ihnen im Vorfeld angemeldet, betreut.

Bereits gestern Mittag erreichte uns die neueste Schulmail aus dem Ministerium. Zu Ihrer Information füge ich folgenden wichtigen Absatz an. Die vollständige Mail können Sie auf der Seite des Schulministeriums nachlesen:

https://www.schulministerium.nrw/06012022-schulstart-mit-anpassung-der-teststrategie-nach-den-weihnachtsferien

Teilnahme von vollständig immunisierten Schülerinnen und Schülern am Lolli-Testverfahren
Vollständig immunisierte Schülerinnen und Schüler gemäß der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung werden wie folgt definiert:
(1) Schülerinnen und Schüler mit vollständigem Impfschutz, welcher 14 Tage nach der letzten erforderlichen Corona-Schutzimpfung eintritt und
(2) Schülerinnen und Schüler, deren COVID-19 Infektion mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt.
Für die Teilnahme am Lolli-Testverfahren müssen unterschiedliche Regelungen getroffen werden:
(1) Schülerinnen und Schüler mit vollständigem Impfschutz
Schülerinnen und Schüler mit vollständigem Impfschutz können nach wissenschaftlicher Einschätzung weiterhin am Lolli-Testverfahren teilnehmen ohne Risiko, das Testergebnis des PCR-Pools zu verfälschen. Ab dem 10. Januar 2022 ist die Teilnahme zunächst verpflichtend (s.o.).
(2) Genesene Schülerinnen und Schüler
Genesene Schülerinnen und Schüler dürfen in den ersten acht Wochen nach ihrer Rückkehr aus der Isolation nicht am Lolli-Testverfahren teilnehmen. Sie sind deshalb in diesem Zeitraum von der Testpflicht in der Schule befreit.
Hintergrund für diese Regelung ist, dass bei Genesenen eine längere Zeit noch Viruspartikel nachgewiesen werden können und in diesen Einzelfällen der hoch sensitive PCR-Test immer noch zu einem positiven Pool- und Einzeltest führen kann. Nach Ablauf von acht Wochen nehmen auch genesene Schülerinnen und Schüler wieder am Lolli-Testverfahren teil.

Bitte teilen Sie uns per Mail (gs-lockhausen@bad-salzuflen.de) schnellstens mit, wenn bei Ihrem Kind während der Weihnachtsferien eine COVID-19 Infektion festgestellt wurde, damit es zunächst nicht an der Lolli- Testung teilnimmt. Das entsprechende Dokument fügen Sie bitte dieser Mail bei.

Zum Testrhythmus:

Am kommenden Dienstag (11.01.2022) werden alle Kinder (ausgenommen die erst kürzlich Genesenen) an der Lolli- Testung 2.0 teilnehmen.

Die weiteren Testungen erfolgen dann ab Mittwoch, 12.01.2022 (Kl. 1 und 2) bzw. Donnerstag, 13.01.2022 (Kl. 3 und 4). In der darauffolgenden Woche startet dann wieder der bekannte Testrhythmus.

Da Sie von nun an im Falle eines positiven Klassenpools eine direkte Nachricht vom Labor Krone erhalten werden, möchte ich Sie nochmals darauf hinweisen, dass immer eine aktuelle Mobilfunknummer von Ihnen benötigt wird. Bitte teilen Sie uns umgehend eine Änderung Ihrer Nummer mit, damit wir diese an das Labor weiterleiten können.

 

Verbunden mit vielen guten Wünschen für ein schönes Wochenende sowie einen guten Schulbeginn verbleibe ich mit

herzlichen Grüßen

M. Petereit
Schulleiterin

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