Informationen zum Schulbetrieb ab dem 4. April 2022

Liebe Eltern,

folgende Änderungen des Infektionsschutzgesetzes stehen an:

Für NRW gilt, dass die bestehenden Maßnahmen zum Infektionsschutzgesetz in Schulen auf der Grundlage der bestehenden CoronaBetrVO bis Samstag, 2. April 2022 Gültigkeit haben, d.h.:

Ab Sonntag, 3. April endet die Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule.

Insbesondere für die letzte Woche vor den Osterferien bleibt es dennoch jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, in den Schulgebäuden freiwillig eine Maske zu tragen.

Mit dem Blick auf die bevorstehenden Osterferien, die wir alle gesund verbringen möchten, bittet das Kollegium vom freiwilligen Tragen der Maske Gebrauch zu machen.

Für NRW hat die Landesregierung entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, also dem 8. April 2022, die Testungen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden.

Das anlasslose Testen wird nach den Osterferien nicht mehr stattfinden.

 

Herzliche Grüße

Marion Petereit

Spenden für die neuen Kinder an unserer Schule

An unserer Schule sind jetzt schon Kinder aus der Ukraine angekommen.
Die brauchen viele Dinge für den Unterricht: Stifte, Hefte, Wasserfarbkasten und Sportsachen. Es wäre schön, wenn viele mithelfen können und ein bisschen Geld spenden. Das würde uns freuen, denn dann können wir den ukrainischen Kindern Sachen kaufen, damit sie fröhlich zur Schule gehen können.
Ihr könnt jeden Morgen etwas in unsere Spendenbox werfen. Danke für euer Verständnis!
Lea (3b)

Straßensperrung an der Grundschule Lockhausen

Liebe Eltern,

leider erreicht uns jetzt erst (18.3.22 9.15 Uhr) folgende Nachricht:

Aufgrund einer Baumaßnahme an der Ein- und Ausfahrt der Bushaltestelle Grundschule Lockhausen wird der Bereich einseitig gesperrt und nur in Richtung stadtauswärts passierbar. Die Haltestellen Königskrug in Fahrtrichtung Innenstadt und Grundschule Lockhausen entfallen.

Es wird während der Einbahnstraßenregelung wie folgt gefahren:

Die Schulbuslinie 949 fährt zu Schulbeginn von der Leopoldshöher Straße über die Ahmser Straße, Am Uthof und Sperlingsweg bis zur Schötmarschen Straße. Die Haltestelle Grundschule Lockhausen wird nicht angefahren. Alternativ können die Grundschüler*innen an der Ersatzhaltestelle in der Leopoldshöher Straße (Bushaltebucht vor der Grillstation Flamme AN!) aussteigen. Über die Glockenstraße sind es nur ein paar Gehminuten bis zur Grundschule. Ebenfalls ist ein Ausstieg an der Haltestelle Sperlingsweg in der Schötmarschen Straße (ALDI) möglich.

Die Regionallinie 961/947 stadteinwärts und die Schulbuslinie 962 zu Schulbeginn fahren laut go.on –Gesellschaft für Bus- und Schienenverkehr mbH ebenfalls die Umleitung über Am Uthof und Sperlingsweg. Gegenüber der Grundschule Lockhausen wird noch eine Bedarfshaltestelle eingerichtet, damit die Grundschüler*innen nach Schulschluss in den Schulbus 962 einsteigen können.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die dafür zustände untere Straßenverkehrsbehörde (05222-952194).

Die Änderung gilt vom 21. bis 31. März 2022!

Elternbrief zum Ukrainekonflikt

Liebe Eltern unserer Schulgemeinschaft,

nach langer Zeit der Sorge und Verunsicherung aufgrund der Coronapandemie treiben die Kinder nun weitere große Ängste und Fragen um:

Was ist da los in der Ukraine?

Wird der Krieg auch nach Deutschland kommen?

Wie muss es den Kindern gehen, die nun auf der Flucht sind,

die Väter und Heimat zurücklassen müssen?

Mit diesen Fragen, Ängsten und Gedanken kommen die Schüler und Schülerinnen in die Schule, wobei im Gespräch schnell klar wird, dass in den Familien diese Problematik sehr unterschiedlich intensiv mit den Kindern thematisiert wird.

Wir nehmen unsere Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern sozialen und psychischen Halt zu bieten, sehr ernst und greifen die Gedanken der Kinder deshalb behutsam und kindgerecht auf. Dabei steht unser freiheitlich-demokratischer Erziehungsauftrag im Vordergrund.

Auch wenn wir die große Weltpolitik nicht direkt beeinflussen können –

In unserer Schule wollen wir friedlich, angstfrei und offen miteinander leben!

 

Sollten Sie Fragen haben, wie Sie als Eltern mit den Ängsten Ihrer Kinder umgehen können, so finden Sie unter folgendem Link Unterstützungsmaterial:

https://schulpsychologie.nrw.de/themen/krieg/index.html

 

Mit herzlichen Grüßen

das Kollegium der Grundschule Lockhausen

Brief der Schulministerin an alle Eltern zur Umstellung des Testverfahrens

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

ich wende mich heute an Sie, um Sie frühzeitig über eine grundlegende Umstellung des Corona-Testverfahrens für Ihre Kinder an den Grund- und Primusschulen in Nordrhein-Westfalen ab dem 28. Februar 2022 zu informieren.

Wie Sie wissen, musste das über viele Monate erfolgreich umgesetzte Lolli-Test-Verfahren mit den steigenden Infektionszahlen in der Gesamtbevölkerung Ende Januar sehr kurzfristig verändert werden. Diese Veränderung war anlässlich der Priorisierung in der Test- Auswertung in Folge der neuen Bundestestverordnung sowie von Engpässen bei den auswertenden Laboren in einigen Regionen unausweichlich. Im Ergebnis hat diese Veränderung in vielen Familien jedoch zu Unsicherheiten im Falle eines positiven PCR-Pooltests geführt. Ich möchte dieses Anschreiben heute auch dazu nutzen, mich für die sehr kurzfristige Kommunikation bei der Anpassung des Testverfahrens und die damit verbundenen Schwierigkeiten bei Ihnen und Ihren Familien zu entschuldigen.

Wir haben Vorsorge getroffen, um die mit der Pool-Testung verbundenen Unsicherheiten nun zu beenden. Konkret bedeutet dies, dass wir zum Ende des Monats Februar das Testsystem an den Grund- und Primusschulen umstellen werden.

Ab Montag, 28. Februar 2022, werden nur noch nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler, also diejenigen Kinder, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, dreimal wöchentlich außerhalb der Schule, also in der Regel zuhause, einen Antigen-Selbsttest durchführen.

Die nicht immunisierten Schülerinnen und Schüler erhalten von der Schule Antigen-Selbsttests, mit denen sie sich montags, mittwochs und freitags vor dem Schulbesuch zu Hause unter Ihrer Mithilfe selbsttesten müssen. Die Tests können schon am Vorabend stattfinden. Sie als Eltern versichern einmalig die regelmäßige und ordnungsgemäße Vornahme der drei wöchentlichen Testungen zu Beginn des neuen Testverfahrens und geben Ihren Kindern bis zum 28. Februar 2022 eine entsprechende Bescheinigung für die Schule mit. Alternativ kann auch weiterhin die Bescheinigung einer Teststelle über eine negative Antigen- Schnelltestung (sog. Bürgertest) vorgelegt werden. Auch ein solcher Bürgertest ist 24 Stunden gültig.

Sollte sich bei einem Kind in der Schule ein begründeter Verdacht auf eine mögliche Corona-Infektion ergeben (z.B. durch Hinweise auf eine unzureichende Testung oder wegen vorhandener Symptome), kann die Schule zu Beginn des Unterrichts eine anlassbezogene Testung mit einem Antigen-Selbsttest vornehmen. Die Antigen-Selbsttests werden vom Land gestellt und über die Schulen an Sie oder Ihre Kinder verteilt. Über den genauen Ablauf werden Sie durch die Schulen informiert.

Ich vertraue auf Ihre Eigenverantwortung und gehe davon aus, dass Sie Ihre Kinder nur mit einem negativen Testergebnis in die Schule schicken. Weiterhin wird ab Montag, 28. Februar 2022, die Testpflicht an allen Schulen für bereits immunisierte Schülerinnen und Schüler aufgehoben. Ihre vollständig geimpften oder genesenen Kinder können aber weiterhin freiwillig an den Testungen teilnehmen. Das ist eine rein persönliche Entscheidung. Auch diese Tests erhalten Sie durch die Schulen.

Es ist mir bewusst und ich bedauere es, dass im Verlaufe der Pandemie immer wieder Sie als Familien und Ihre Kinder vor besondere Herausforderungen gestellt wurden. Gerade unsere jungen Menschen mussten oft auf so Vieles verzichten, was zum Heranwachsen dazu gehört. Ich darf Ihnen versichern, dass ich unverändert alles daransetzen werde, die Belastungen für die Kinder möglichst gering zu halten und gleichzeitig den so wichtigen Schulbesuch zu ermöglichen. Dazu gehört das unbedingte Festhalten am Präsenzunterricht, den aktuell auch noch das Testen und das Tragen von Masken sichert. Immer mehr Kinderärzte und Kinderpsychologen raten jedoch, in den Schulen zu mehr Normalität zurückzufinden. Ich gehe nach heutigem Stand davon aus, dass es zu weiteren Erleichterungen kommen wird, wenn die Entwicklung des Infektionsgeschehens weiterhin rückläufig bleibt.

Ich appelliere an Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte, sich selbst, sofern dies bislang noch nicht geschehen ist, impfen zu lassen. Sprechen Sie bitte auch mit Ihren Kinderärzten über die Möglichkeit einer Impfung Ihrer Kinder.

Ich danke Ihnen für Ihr außergewöhnliches Engagement als Eltern und Erziehungsberechtigte in dieser Pandemie.

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Yvonne Gebauer

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