Aktuelle Meldung zum Schulbetrieb bis 30.04.21

Aufgrund der 7-Tage-Inzidenz im Kreis Lippe wird das Distanzlernen in dieser Woche (KW 17) bis zum Freitag 30.04.2021 ausgedehnt.

Ob wir ab Montag, 3. Mai 2021 in den Wechselunterricht gehen werden, hängt vom Inzidenzwert am morgigen Mittwoch, 28.04.2021 ab. Dieser muss unter dem Stellenwert von 165 liegen, damit das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS NRW) per Allgemeinverfügung die Untersagung der schulischen Nutzung außer Kraft setzen kann. Dann könnten die Schulen im Kreis Lippe an dem darauffolgendem Montag (03.05.2021) wieder in den Wechselunterricht gehen.

Wir halten Sie auf den Laufenden!

Mit freundlichen Grüßen
Marion Petereit

Informationen zur Schulschließung ab dem 26.04.21

Liebe Eltern,

heute Abend erreichte uns die Information vom Kreis Lippe, dass die Schulen aufgrund der Entwicklung der Inzidenzzahlen ab Montag, 26.04.21 bis zunächst einschließlich Mittwoch, 28.04.21 geschlossen sind. Eine Notbetreuung wird im Bedarfsfall angeboten. Bitte melden Sie hierfür Ihr Kind mit dem Formular 2 bis Sonntag, 25.04.21 um 17.00 Uhr an.

Durch die Kurzfristigkeit der Information, werden Sie die Unterrichtsmaterialien für das Distanzlernen voraussichtlich erst im Laufe des Montagnachmittages über den geschützten Bereich unserer Homepage bekommen. Sollten Sie Probleme haben das Material auszudrucken, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Klassenlehrerin in Verbindung.

Der Kreis Lippe wird am Montag prüfen, ob diese Maßnahmen eventuell für die ganze Woche gelten sollen.
Uns ist es bewusst, dass dies ein erneuter harter Einschnitt für Ihre Kinder, aber auch für Sie als Eltern, ist.
Bitte halten Sie durch!

Mit freundlichen Grüßen

Marion Petereit

Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise auf der Homepage der Stadt Bad Salzuflen und des Kreises Lippe.

Tipps für Eltern im Homeschooling

Liebe Eltern,

auf der Homepage der Stadt Bad Salzuflen finden Sie zahlreiche Tipps zum Homeschooling sowie Unterstützungsangebote, wie z.B. die AWO Hausaufgabenhilfe oder den Aufgaben-Lieferservce des @on.

Schauen Sie bei Bedarf unter:

https://www.stadt-bad-salzuflen.de/corona/homeschooling

Aktuelle Informationen zum Unterricht ab dem 19.04.21

Liebe Eltern, 

zur geplanten Wiederaufnahme des Wechselunterrichtes ab dem 19.04.2021 möchte ich Sie kurz informieren.

Im Moment sind wir in einer Phase, die es uns erlaubt, Informationen und Hinweise nur unter Vorbehalt zu geben. Bitte rechnen Sie alle damit, dass es kurzfristige Änderungen gibt. Diese kommunizieren wir immer über die Homepage und/oder per Mail über die Klassenlehrerinnen.

Variante 1

Der Präsenzunterricht im Wechselmodell startet am Montag, 19.04.2021 mit der Gruppe 2.

Benötigen Sie einen Platz in der NOTBETREUUNG, melden Sie bitte Ihr Kind mit dem

Formular 1

Anmeldung zur Notbetreuung

 während des Präsenzunterrichtes im Wechselmodell

an.

Variante 2

Am Montag, 19.04.2021 findet das Lernen auf Distanz statt.

Benötigen Sie einen Platz in der NOTBETREUUNG, melden Sie bitte Ihr Kind mit dem

Formular 2

 Anmeldung zur Notbetreuung

 während des Distanzlernens

an.

Welche Variante ab Montag möglich ist, hängt von den Inzidenzzahlen des Kreises Lippe ab. Die dafür zuständige Entscheidungsbehörde wird uns darüber informieren und ebenso mit großer Wahrscheinlichkeit diese Information über die Medien verbreiten.

Bitte beobachten Sie das Geschehen!

Im Moment gehen wir aber davon aus, dass wir mit dem Präsenzunterricht im Wechselmodell ab dem 19.04.2021starten werden.

Senden Sie uns bitte zeitnah, aber bis spätestens Sonntag, 18.04.2021 um 17.00 Uhr, per Mail (gs-lockhausen@bad-salzuflen.de) das entsprechend ausgefüllte Formular zu.

Noch eine kurze Anmerkung zu der Krankmeldung Ihres Kindes. 

Bitte melden Sie Ihr Kind ausschließlich per Mail (gs-lockhausen@bad-salzuflen.de) bis spätestens um 9.00 Uhr des Tages ab. Telefonische Mitteilungen können in der schulinternen Kommunikation verloren gehen.

Neu ist, dass es eine Selbsttestpflicht für Schülerinnen und Schüler gibt. Ohne die Teilnahme an den Selbsttests ist ein Betreten des Schulgebäudes untersagt.

Bitte seien Sie sicher, dass wir alles tun werden, um die Selbsttests mit größter Sorgfalt zusammen mit ihren Kindern durchzuführen.

Selbsttesttage:

Variante 1      Präsenzunterricht im Wechselmodell

montags und mittwochs – eine Lerngruppe

dienstags und donnerstags – die andere Lerngruppe

(abhängig von den Präsenztagen Ihres Kindes)

Variante 2      Lernen auf Distanz

dienstags und donnerstags

Wer an den Testtagen abwesend war, würde am Freitag (Variante 1) bzw.

am Mittwoch und Freitag (Variante 2) getestet werden.

Die ersten Erfahrungen mit den Kindern in der Notbetreuung verliefen recht vielversprechend. Die Kinder nahmen die Sache ernst, waren aber sehr offen, haben wirklich gut mitgemacht. Ich denke inzwischen, dass sie die Tests nach einigen Durchgängen sehr routiniert durchführen werden.

Die Voraussetzung für einen Schulbesuch und die Notbetreuung ist jedoch, dass Ihr Kind an den beiden Selbsttests in der Schule teilnimmt oder alternativ einen Negativtest einer anerkannten Teststelle, der nicht älter als 48 Stunden ist, in der Schule zu den entsprechenden Testtagen vorlegt. Ein Zuhause durchgeführter Test ist nicht gültig!

Nicht getestete Kinder dürfen die Schule nicht mehr betreten!

In diesem Zusammenhang muss ich darauf hinweisen, dass Sie die „Verantwortung für den regelmäßigen Schulbesuch Ihres Kindes (§41 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz NRW) und die Gefahren für den Schul- und Bildungserfolg“ tragen. „Nicht getestete Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts.“ (Schulmail NRW vom 14.04.2021, Punkt 8). Auf Anfrage beim Schulamt erhielten wir die Information, dass bei Vorlage eines schriftlichen Widerspruchs die betreffenden Kinder als entschuldigt fehlend geführt werden. Zudem müssen Sie die Unterrichtsmaterialien nach Absprache mit Ihrer Klassenlehrerin in der Schule abholen und auch wieder zurückgeben.

Hinsichtlich Ihrer vielfach geäußerten und auch sehr verständlichen Bedenken im Falle eines positiven Testergebnisses müssen wir gemeinsam auf die Kinder einwirken. Von uns allen wird daher viel Fingerspitzengefühl erwartet und gefordert. Bereits im Vorfeld werden die Gefühle in dieser Testsituation ausführlich thematisiert. Es kann schließlich jeden von uns treffen, auch uns Erwachsene! Zudem gehört es zum „normalen“ schulischen Alltag, dass ein Kind mit einer ansteckenden Infektion (z. B. Kopflausbefall, Durchfall oder Erbrechen) von uns aufgefangen wird. Jetzt sind wir jedoch darauf vorbereitet und können die Kinder darin begleiten.

Sollte es durch die Testung in der Schule zu Verletzungen kommen, ist jedes Kind natürlich versichert, genau wie im Falle einer Sport- oder Pausenverletzung.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen noch ein Stück weit geholfen zu haben. Für Ihre sachliche und freundlich geäußerte Kritik sowie Ihr deutliches Verständnis uns gegenüber, die die Ausführenden einer gesetzlichen Vorgabe sind, möchte ich mich auch im Namen des gesamten Teams bedanken. Wir wissen, wie schwer diese Situation für Sie ist!

Bleiben Sie gesund und trotz allem zuversichtlich!

Mit freundlichen Grüßen

Marion Petereit
Schulleiterin

https://www.schulministerium.nrw/regelungen-fuer-schulen-ab-dem-19-april-2021

Informationen zum Unterricht ab dem 19.04.21

Liebe Eltern,

nach den letzten Informationen des Ministeriums soll ab dem 19. April 2021 der Unterricht an den Grundschulen – sofern es das Infektionsgeschehen zulässt – voraussichtlich wieder mit Präsenzanteilen (Wechselunterricht) fortgesetzt werden.

Wir werden Sie selbstverständlich schnellstmöglich über unsere Homepage (im offiziellen und im klassenbezogenen Bereich) und per Mail informieren, sobald uns die Vorgaben aus dem Bildungsministerium NRW zur Verfügung stehen.

Die Durchführung des Präsenzunterrichts erfolgt natürlich weiterhin unter den strengen Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz.

Zudem wird es im Präsenzbetrieb eine grundsätzliche Testpflicht in den Schulen mit wöchentlich zweimaligen Selbsttests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal geben (s. Schulmail vom 08.04.2021 auf www.schulministerium.nrw). Aber auch der Besuch der Notbetreuung ist von nun an an die Teilnahme an der Selbsttestung geknüpft. Dafür wurden uns von der Fa. Siemens der CLINITEST ® Rapid COVID 19 Antigen Self Test zur Verfügung gestellt (www.schulministerium.nrw/selbststests).

Die Testpflicht wird in der CoronaBetreuungsverordnung geregelt. Dadurch sollen Kinder, die sich bereits infiziert haben und noch keine typischen Symptome aufzeigen, frühzeitig erkannt und somit Infektionsketten schnell unterbrochen bzw. verhindert werden. Für Ihre Kinder ergibt sich daraus folgendes:

  • Die Testpflicht gilt für alle Schülerinnen und Schüler.

Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule unter Aufsicht einer Lehrkraft erfüllt. Die Aufsicht führende Lehrkraft soll den Selbsttest Ihrer Kinderbegleiten, nicht durchführen.

D.h. konkret, Ihr Kind bekommt von uns Anweisungen und Hilfestellungen u.a. in Form von Videos und/oder Demonstrationskarten und führt den Test bei sich selbst aus (Selbsttest).

Alternativ ist es möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt.

  • Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht und am Betreuungsbetrieb der OGS teilnehmen.
  • Sollte der Selbsttest positiv oder mehrfach ungültig ausfallen, werden wir Sie umgehend telefonisch kontaktieren. Dann müssen Sie Ihr Kind schnellstmöglich aus der separaten Betreuung abholen und in Ihrer (haus-) ärztlichen Praxis einen PCR-Test vornehmen lassen. Dort wird man Ihnen auch das weitere Vorgehen erläutern. Bitte beachten Sie unbedingt, dass wir immer Ihre aktuellen!!! Telefonnummern vorliegen haben. Sorgen Sie bitte zudem dafür, dass Sie am Schulvormittag Ihres Kindes auf jeden Fall erreichbar sind – Ihrem Kind zuliebe!

Sofern sich keine neuen Bestimmungen ergeben, sind wir an die Vorgaben des Ministeriums gebunden und müssen diese ausführen.

Sehr hilfreich wäre es, wenn Sie den Testablauf mit Ihrem Kind im Vorfeld besprechen und das Testen mit einem Wattestäbchen schon einmal üben. Ihr Kind sollte das Gefühl für das Wattestäbchen in der Nase bekommen, so das sowohl Ihr Kind als auch Sie keine Sorge oder Angst haben müssen, sondern gut Bescheid wissen. Auch wir werden uns auf das Selbsttesten mit Ihren Kindern gut vorbereiten und wollen dies natürlich angemessen und möglichst kindgemäß anleiten.

Für Fragen oder andere Anliegen stehen wir Ihnen alle weiterhin gern zur Verfügung.

Uns allen wird in dieser Zeit sehr viel abverlangt. Lassen Sie uns deshalb gemeinsam diese neuen Herausforderungen meistern, in der Hoffnung auf baldige Einkehr von Normalität in unser aller Leben.

Mit besten Grüßen

Marion Petereit

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