Allgemeine Informationen zum „Lolli-Test“

Liebe Eltern,

direkt nach den Osterferien wurden die Selbsttests der Firma Siemens Healthcare GmbH allen Schulen durch das Land NRW zur Verfügung gestellt, um frühzeitig mögliche Infektionen mit SARS-CoV-2 erkennen zu können und deren Verbreitung zu begrenzen. Dem Ministerium für Schule und Bildung ist bewusst, dass sich diese Tests aufgrund ihrer Handhabung in den Grundschulen und Förderschulen nicht optimal durchführen lassen.

Daher hat das Ministerium parallel zur Beschaffung der aktuell an den Schulen zur Verfügung stehenden Selbsttests, eine altersangemessene, kind- und schulformgerechte Lösung zur Testung auf das Corona-Virus geprüft. Von der Universitätsklinik zu Köln wurde in den vergangenen Monaten ein Testverfahren für den Einsatz für Kinder in größeren Gruppen entwickelt. Dieses Testverfahren steht nun für den Einsatz in den Grund- und Förderschulen bereit.

Das Bundesgesetz zur „Notbremse“ in der Corona-Pandemie vom 22. April 2021 hat als Maßnahme zur Bekämpfung der Pandemie in Schulen u. a. vorgesehen, dass Schülerinnen und Schüler zweimal pro Woche getestet werden. In NRW finden bereits seit Inkrafttreten der 12. April 2021 zwei Tests pro Woche in den Schulen statt.

Die Schülerinnen und Schüler an den Grundschulen und Förderschulen werden daher mit einem „Lolli-Test“, einem einfachen Speicheltest, zweimal pro Woche in ihrer Lerngruppe auf das Corona-Virus getestet. Die Handhabung des Lolli-Tests ist einfach und altersgerecht: Dabei lutschen die Schülerinnen und Schüler 30 Sekunden lang auf einem Abstrichtupfer. Die Abstrichtupfer aller Kinder der Lerngruppe werden in einem Sammelgefäß zusammengeführt und als anonyme Sammelprobe (sog. „Pool“) noch am selben Tag in einem Labor nach der PCR-Methode ausgewertet. Diese Methode sichert ein sehr verlässliches Testergebnis. Zudem kann eine mögliche Infektion bei einem Kind durch einen PCR-Test deutlich früher festgestellt werden als durch einen Schnelltest, sodass auch die Gefahr einer Ansteckung rechtzeitig erkannt wird.

  • Was passiert, wenn eine Pool-Testung negativ ist?
    Der im Alltag höchst wahrscheinliche Fall einer negativen Pool-Testung bedeutet, dass kein Kind der getesteten Gruppe positiv auf SARS-Cov-2 getestet wurde. In diesem Fall gibt es keine Rückmeldung von Seiten der Schule. Der Wechselunterricht wird in der Ihnen bekannten Form fortgesetzt.

  • Was passiert, wenn eine Pool-Testung positiv ist?
    Sollte doch einmal eine positive Pool-Testung auftreten, bedeutet das, dass mindestens eine Person der Pool-Gruppe positiv auf SARS-Cov-2 getestet wurde. In diesem Fall erfolgt durch das Labor eine Meldung an die Schule. Die Schule informiert umgehend die Eltern der betroffenen Kinder über die vereinbarten Meldeketten. Aus organisatorischen Gründen kann es allerdings vorkommen, dass die Information erst am darauffolgenden Tag morgens vor Schulbeginn erfolgt. Über das weitere Vorgehen und die nächsten Schritte in diesem Fall werden Sie in einem gesonderten Schreiben von der Schulleitung informiert. Für den Fall einer notwendigen Zweittestung erhält Ihr Kind rein vorsorglich ein separates Testkid für diese Testung zuhause. Dieses Vorgehen stellt sicher, dass sich nicht ein einzelnes Kind in der Gruppe offenbaren muss und somit in seinen Persönlichkeitsrechten geschützt ist.

An dieser Stelle sei deutlich darauf hingewiesen, dass bei auftretenden Schwierigkeiten in der Nachtestung die Eltern verpflichtet sind, auf Haus- oder Kinderärzte zuzugehen, damit diese die dann notwendigen Schritte (u. a. PCR-Test veranlassen, Kontaktpersonen feststellen) einleiten können. Die Teilnahme am Präsenzunterricht oder an Betreuungsangeboten der Schule ist in diesem Fall erst wieder nach Vorlage eines negativen PCR-Tests möglich.

Weitere Informationen zu dem Lolli-Test, u. a. auch Erklärfilme, finden Sie auf den Seiten des Bildungsportals:

https://www.schulministerium.nrw/lolli-tests

Dieser einfach und sehr schnell zu handhabende Test hilft uns allen, das Infektionsgeschehen besser einzudämmen und gleichzeitig Ihnen und Ihren Kindern größtmögliche Sicherheit für das Lernen in der Schule zu geben. Damit verbunden eröffnet sich auch der Weg für die Schülerinnen und Schüler sowie für Sie als Eltern für ein Mehr an Verlässlichkeit und Regelmäßigkeit mit Blick auf den Schulbesuch.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

die Schulleitung

Wichtige Information zur FFP2-Maskenpflicht in Schulbussen

Laut der aktuellen Corona-Schutzverordnung sind ab sofort auch Fahrgäste bis 14 Jahre dazu verpflichtet, bei Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel eine FFP2-Maske oder eine vergleichbare Maske wie KN95- bzw. N95-Masken zu tragen. Somit müssen jetzt auch alle Schülerinnen und Schüler eine solche Maske im ÖPNV tragen.

Diese Maskenverschärfung gilt ab kommenden Montag, 10.05.2021.
Wer ab nächste Woche dann keine vorgeschriebene FFP2-Maske trägt, wird von der Beförderung in den Stadt-und Schulbussen ausgeschlossen.

Aktuelle Informationen zum Schulbetrieb ab dem 3.5.2021

Liebe Eltern,

folgende Mitteilung des Kreises Lippe zur Öffnung der Schulen ab Montag 03.05.2021 liegt nun vor:

Die Inzidenzwerte des Kreises Lippe liegen an den Tagen vom 26. bis zum 30. April 2021 unter dem Wert von 165. Nach Rücksprache mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird dieses daher heute im Wege der Allgemeinverfügung feststellen, dass die Regelungen des § 28b Absatz 3 Satz 3 und 9 des Infektionsschutzgesetzes grundsätzlich ab dem übernächsten Tag außer Kraft treten.

Aufgrund der Regelungen der Coronabetreuungsverordnung ist danach ab Montag die Durchführung von Präsenzunterricht für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, Hochschulen, außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen in Form von Wechselunterricht wieder zulässig. Ebenfalls ist ab Montag die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen sowie heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen und Gruppen wieder erlaubt.

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Somit starten wir am Montag, 03.05.2021 mit der Lerngruppe 2.

Den weiteren Verlauf der Präsenztage der einzelnen Lerngruppen bis zum Schuljahresende entnehmen Sie bitte der beigefügten Übersicht. (Anlage)

Noch ein Wort zur Anmeldung für die N O T betreuung:

  • Formular 1:
    Wird für die Anmeldung der Notbetreuung während des Präsenzunterrichtes im Wechselmodell verwendet. (Anlage)
  • Formular 2:
    Wird für die Anmeldung der Notbetreuung im Distanzlernen, also bei Schulschließung, verwendet.

Von einigen Eltern liegt mir die Anmeldung (Formular 1) bereits bis einschließlich KW 19 vor. Sollten Sie darüber hinaus einen Bedarf haben, senden Sie uns bitte das ausgefüllte Formular 1 (Anlage) bis spätestens 10.05.2021 per Mail zu.

Sollte trotz erfolgter Anmeldung kein Bedarf für die Notbetreuung bestehen (auch kurzfristig, z.B. am selben Tag) bitten wir Sie herzlich, uns das ausschließlich per Mail (gs-lockhausen@bad-salzuflen.de) bis spätestens 8.30 Uhr des Tages mitzuteilen.

Wir hoffen nun alle, besonders für die Kinder, dass die letzten Schulwochen etwas geregelter ablaufen können.

Wir werden Sie weiterhin auf unserer Homepage auf dem Laufenden halten.
Bitte informieren Sie sich regelmäßig, auch im geschützten Bereich Ihrer Klasse.

Herzliche Grüße
Marion Petereit

 

Aktuelle Meldung zum Schulbetrieb bis 30.04.21

Aufgrund der 7-Tage-Inzidenz im Kreis Lippe wird das Distanzlernen in dieser Woche (KW 17) bis zum Freitag 30.04.2021 ausgedehnt.

Ob wir ab Montag, 3. Mai 2021 in den Wechselunterricht gehen werden, hängt vom Inzidenzwert am morgigen Mittwoch, 28.04.2021 ab. Dieser muss unter dem Stellenwert von 165 liegen, damit das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS NRW) per Allgemeinverfügung die Untersagung der schulischen Nutzung außer Kraft setzen kann. Dann könnten die Schulen im Kreis Lippe an dem darauffolgendem Montag (03.05.2021) wieder in den Wechselunterricht gehen.

Wir halten Sie auf den Laufenden!

Mit freundlichen Grüßen
Marion Petereit

Informationen zur Schulschließung ab dem 26.04.21

Liebe Eltern,

heute Abend erreichte uns die Information vom Kreis Lippe, dass die Schulen aufgrund der Entwicklung der Inzidenzzahlen ab Montag, 26.04.21 bis zunächst einschließlich Mittwoch, 28.04.21 geschlossen sind. Eine Notbetreuung wird im Bedarfsfall angeboten. Bitte melden Sie hierfür Ihr Kind mit dem Formular 2 bis Sonntag, 25.04.21 um 17.00 Uhr an.

Durch die Kurzfristigkeit der Information, werden Sie die Unterrichtsmaterialien für das Distanzlernen voraussichtlich erst im Laufe des Montagnachmittages über den geschützten Bereich unserer Homepage bekommen. Sollten Sie Probleme haben das Material auszudrucken, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Klassenlehrerin in Verbindung.

Der Kreis Lippe wird am Montag prüfen, ob diese Maßnahmen eventuell für die ganze Woche gelten sollen.
Uns ist es bewusst, dass dies ein erneuter harter Einschnitt für Ihre Kinder, aber auch für Sie als Eltern, ist.
Bitte halten Sie durch!

Mit freundlichen Grüßen

Marion Petereit

Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise auf der Homepage der Stadt Bad Salzuflen und des Kreises Lippe.

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