Schulmail zur Maskenpflicht am Sitzplatz

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Schutz der Gesundheit unserer Schülerinnen und Schüler, unserer Lehrkräfte und des sonstigen an den Schulen tätigen Personals hat für die Landesregierung höchste Priorität. Wir beobachten die Entwicklung des Infektionsgeschehens daher sehr genau und überprüfen kontinuierlich, ob die geltenden Vorgaben zur Einhaltung des Hygiene- und Infektionsschutzes an den Schulen angemessen und wirksam sind.

Neben dem Wunsch, Unterricht vor allem aus pädagogischen Gründen von Angesicht zu Angesicht stattfinden lassen zu können, tritt aktuell jedoch aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens, auch mit neuen Mutationen, der Infektionsschutz wieder verstärkt in den Vordergrund. Das oberste Ziel im Sinne der Bildungsgerechtigkeit ist und bleibt es dabei, den Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler zu sichern.

Maskenpflicht am Sitzplatz

Die Maskenpflicht am Sitzplatz wird nach gründlicher Abwägung aller Gesichtspunkte ab morgen, 2. Dezember 2021, wieder eingeführt. Die Coronabetreuungsverordnung wird dementsprechend geändert.

Mit der Wiedereinführung der Maskenpflicht am Sitzplatz bleiben zugleich die behördlichen Anordnungen von Quarantänemaßnahmen auf ein unbedingt erforderliches Maß beschränkt. Sofern nicht außergewöhnliche Umstände (z.B. Ausbrüche oder Auftreten von neuen Virus-Varianten) vorliegen, wird sich die Anordnung von Quarantänen also wieder nur auf die infizierte Person beziehen. Zusätzliche, womöglich tägliche Testungen in der Schule für nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler sind angesichts der regelmäßigen Schultestungen derzeit nicht erforderlich und können auch von den Gesundheitsämtern nicht angeordnet werden.

Die Maske am Sitzplatz gilt ab sofort auch wieder für Ganztags- und Betreuungsangebote, darüber hinaus für alle sonstigen Zusammenkünfte im Schulbetrieb (Konferenzen, Besprechungen, Gremiensitzungen), sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.

An dieser Stelle möchte ich noch einmal betonen, dass nach den uns vorliegenden Rückmeldungen und Zahlen das Infektionsgeschehen auch den Schulbetrieb nicht unberührt lässt. Insgesamt gesehen sind die Schulen in Nordrhein-Westfalen aber keine Infektionstreiber. Bezogen auf alle Schulen im Lande können wir aufgrund der getroffenen Vorsichtsmaßnahmen von einer sehr kontrollierten Lage sprechen.

[…]

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

Schulmail zur Abschaffung der Maskenpflicht am Sitzplatz

Liebe Eltern,

die Landesregierung hat beschlossen, die Maskenpflicht am Sitzplatz für die Schülerinnen und Schüler aller Schulformen mit Beginn der zweiten Schulwoche nach den Herbstferien aufzuheben. Dies erscheint unter Würdigung aller Umstände – insbesondere der besonderen Gewichtung der entwicklungspsychologischen und pädagogischen Bedeutung eines „normalisierten“ Schulbesuchs – zum jetzigen Zeitpunkt möglich.

Konkret bedeutet dies:

  • Die Coronabetreuungsverordnung wird ab 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
  • Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten, beispielsweise in Offenen Ganztagsschulen, für die Schülerinnen und Schüler, wenn sie an einem festen Platz sitzen, etwa beim Basteln oder bei Einzelaktivitäten.
  • Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.
  • Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske. Davon abgesehen bleibt es bei den bereits bekannten Ausnahmen von der Maskenpflicht im Schulgebäude, vgl. § 2 Absatz 1 Satz 2 Coronabetreuungsverordnung.
  • Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird.
  • Für das schulische Personal entfällt die Maskenpflicht auch bei Konferenzen und Besprechungen im Lehrerzimmer am festen Sitzplatz.
  • Für die Gremien der Schulmitwirkung gelten die bisherigen Regelungen, die sich an der Coronaschutzverordnung orientieren, fort.
  • Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird einen modifizierten Erlass zu den Auswirkungen der Aufhebung der Maskenpflicht an Schulen auf die Quarantäneentscheidungen bei Kontaktpersonen schaffen. Die wichtigste Neuregelung daraus ist:

Tritt in einem Klassen- oder Kursverband ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ab sofort in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbar zu beschränken. Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.

Des Weiteren gelten die bekannten Regelungen zur sogenannten „Freitestung“ von engen Kontaktpersonen fort. Dies bedeutet, dass die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler frühestens am fünften Tag der Quarantäne durch einen negativen PCR-Test oder einen qualifizierten hochwertigen Antigen-Schnelltest vorzeitig beendet werden kann. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil.

Ein solches Vorgehen ist vertretbar, wenn die eingeübten und bewährten Schutzmaßnahmen wie Lüften und Einhalten der Hygieneregeln auch weiterhin konsequent umgesetzt werden. Dieser Reihe von – zum Teil sehr aufwändigen – Schutzmaßnahmen, vor allem aber auch dem umsichtigen Verhalten aller Verantwortlichen in unseren Schulen, ist zu verdanken, dass ein Verzicht auf die Maskenpflicht im Unterricht möglich ist.

Ministerium für Schule und Bildung NRW

Informationen zur Einschulungsveranstaltung

Liebe Eltern unserer zukünftigen Erstklässler,

nun ist es soweit: Ihr Kind wird

am Donnerstag, 19.08.2021 um 9.00 Uhr
auf dem Schulhof unserer Schule

eingeschult.

Dazu möchten wir Sie recht herzlich einladen. Bitte haben Sie Verständnis, wenn jedes einzuschulende Kind von nur zwei erwachsenen Personen begleitet werden darf. Unsere Einschulungsfeier wird für Ihr Kind, aber sicherlich auch für Sie ein besonderes Ereignis werden, dem Sie hoffentlich freudig und gespannt entgegenblicken.

Der Einschulungstag soll für alle Beteiligten ein unvergesslicher und schöner Tag werden. Ziel ist, dass dieser Tag trotz der noch immer anhaltenden Corona-Pandemie feierlich und möglichst unbeschwert verläuft.
Um dies sicherzustellen, gelten die jeweils aktuellen Maßgaben für Kulturveranstaltungen nach § 1 Absatz 6 der Coronabetreuungsverordnung in Verbindung mit § 13 der Coronaschutzverordnung.
Das bedeutet nach dem heutigen Stand konkret, dass die bekannten Hygienemaßnahmen bei der Einschulungsfeier einzuhalten sind:

  1. das Tragen von medizinischen Masken,
  2. die Einhaltung von Mindestabständen,
  3. die einfache Rückverfolgbarkeit der Teilnehmenden (durch Dokumentation ihrer Anwesenheit in der beigefügten Liste)

Um Zeit und Hektik vor Beginn der Veranstaltung zu vermeiden, bringen Sie bitte diese Liste (Tabelle zur Kontaktverfolgung) am Tag der Einschulung ausgefüllt mit. Diese befindet sich unten auf dieser Seite zum Download.

Wir empfehlen Ihnen, um den Gesundheitsschutz für alle an der Einschulungsfeier Beteiligten zu gewährleisten, Ihr Kind unmittelbar vor dem ersten Schultag testen zu lassen. Dieser Test kann bei einem Testzentrum kostenlos („Bürgertest“) erfolgen, oder Sie führen bei Ihrem Kind einen Antigen-Selbsttest durch (höchstens 48 Stunden zurückliegende Testung). Diese Empfehlung gilt auch für alle anderen an der Einschulungsfeier teilnehmenden Personen mit Ausnahme derer, mit einer Immunisierung durch Impfung oder Genesung.

Falls Sie sich schon vor Schulbeginn über die Testungen auf das Corona-Virus mit dem „Lolli-Test“ an Grund- und Förderschulen informieren wollen, finden Sie alle Hinweise und Erklärungen hierzu unter folgendem Link: https://www.schulministerium.nrw/lolli-tests

Natürlich werden wir Ihnen vor Beginn der Testungen alle wichtigen Informationen über eine Elterninformation am 1. Schultag zukommen lassen.

Für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung danken wir Ihnen schon im Voraus. Wir wünschen allen Beteiligten einen unvergesslichen Einschulungstag und Ihrem Kind einen guten Start in eine tolle und erfolgreiche Grundschulzeit.

 

Mit freundlichen Grüßen

Marion Petereit
Schulleiterin

HERZLICH WILLKOMMEN ZUM SCHULJAHR 2021/2022

Liebe Schulgemeinschaft,

nach einem hoffentlich für alle erholsamen Sommer, heiße ich Sie HERZLICH zum neuen Schuljahr 2021/22 WILLKOMMEN!

Mit diesem Schreiben möchte ich Ihnen die wichtigsten Informationen zum Schulstart zukommen lassen.

Das derzeitige Pandemiegeschehen erlaubt, dass wir mit so viel Normalität wie möglich starten können. Somit findet der Präsenzunterricht für alle Kinder unter Beachtung der bekannten Hygienemaßnahmen  statt. (Handhygiene, regelmäßiges Durchlüften der Räume, wöchentlich zwei Lolli-Testungen, sowie die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im gesamten Schulgebäude)

Direkt am 1. Schultag (Mittwoch, den  18.8.2021) werden alle Kinder der Klassen 2 – 4 einmal für die 1. Schulwoche getestet. Ab der 2. Schulwoche wird  es mit zwei Testungen pro Woche weitergehen. Die Jahrgänge 1 und 2 werden dann in der Regel montags und mittwochs, die Jahrgänge 3 und 4 dienstags und donnerstags den Test durchführen. Das bekannte Ablaufverfahren bleibt bestehen.

ACHTUNG!

Bitte vernichten Sie umgehend den Umschlag mit dem Teströhrchen, welches Sie im letzten Schuljahr von uns erhielten.
Ihr Kind bekommt am ersten Schultag ein NEUES Teströhrchen mit entsprechenden Informationen für eine eventuell erforderliche Nachtestung.

Der Grund hierfür ist ein Wechsel des Labores, welches eine andere Kennung benutzt.

Weitere allgemeine Informationen zum Schulbetrieb finden Sie unter dem folgenden Link:
https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster- schulbetrieb-corona-zeiten

Auch wenn die aktuellen Entwicklungen und damit verbundenen Bedingungen uns alle weiterhin vor viele Herausforderungen stellen werden, freuen wir uns alle auf das neue Schuljahr und vor allem auf das Wiedersehen mit Ihren Kindern!

Ich wünsche uns allen viel Gesundheit, Kraft und Gelassenheit und hoffe auf einen ruhigen Herbst mit wenig Infektionen und einen verlässlichen Schulalltag!

Herzliche Grüße

Marion Petereit
Schulleiterin

Schulbetrieb ab dem 31.05.2021

Liebe Eltern,

alle Schülerinnen und Schüler werden am 31.05.2021 wieder in den Präsenzunterricht zurückkehren. Das eröffnet die Chance, dass alle wieder gemeinsam lernen können. Darüber freuen wir uns sehr.

Unser Schulbetrieb wird unter Berücksichtigung der erforderlichen Hygienemaßnahmen und unter Beachtung der personellen und räumlichen Kapazitäten in einen fast normalen Ablauf übergehen können.

Am 31.05.2021 findet der Unterricht für die einzelnen Jahrgänge wie folgt statt:

Jahrgänge 1 und 2

  • 7.45 – 11.15 Uhr
  • Klassenlehrerunterricht

Jahrgänge 3 und 4

  • 7.45 – 12.20 Uhr
  • Klassenlehrerunterricht

Den genauen Stundenplan erhält Ihr Kind am 31.05.2021 von der Klassenlehrerin.

Die Notbetreuung ist aufgehoben. Somit findet ein geregelter OGS und VESUV Betrieb statt.

Der Busverkehr erfolgt nach Plan.

Wir hoffen nun sehr, dass der Präsenzunterricht bis zum Ende des Schuljahres bestehen bleibt. Unsere Erfahrung lehrt uns aber auch: Möglich ist ALLES! Sollte der Inzidenzwert wieder über 100 steigen, wird erneut auf den Wechselunterricht umgestellt. Diese Entscheidung liegt nicht in unserer Hand, sondern dies erfahren wir über den Kreis Lippe. Masken- und Testpflicht bleiben bestehen.

Alle weiteren Infos entnehmen Sie bitte wie gewohnt auf den Seiten des Ministeriums. Link: https://www.schulministerium.nrw/ministerium/19052021-schulbetrieb-ab-dem-31-mai-2021

Wir werden versuchen Sie weiterhin zeitnah auf unserer Homepage über die aktuelle Entwicklung zu informieren.

Herzliche Grüße

Marion Petereit
Schulleiterin

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