Informationen zum Unterricht ab dem 19.04.21

Liebe Eltern,

nach den letzten Informationen des Ministeriums soll ab dem 19. April 2021 der Unterricht an den Grundschulen – sofern es das Infektionsgeschehen zulässt – voraussichtlich wieder mit Präsenzanteilen (Wechselunterricht) fortgesetzt werden.

Wir werden Sie selbstverständlich schnellstmöglich über unsere Homepage (im offiziellen und im klassenbezogenen Bereich) und per Mail informieren, sobald uns die Vorgaben aus dem Bildungsministerium NRW zur Verfügung stehen.

Die Durchführung des Präsenzunterrichts erfolgt natürlich weiterhin unter den strengen Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz.

Zudem wird es im Präsenzbetrieb eine grundsätzliche Testpflicht in den Schulen mit wöchentlich zweimaligen Selbsttests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal geben (s. Schulmail vom 08.04.2021 auf www.schulministerium.nrw). Aber auch der Besuch der Notbetreuung ist von nun an an die Teilnahme an der Selbsttestung geknüpft. Dafür wurden uns von der Fa. Siemens der CLINITEST ® Rapid COVID 19 Antigen Self Test zur Verfügung gestellt (www.schulministerium.nrw/selbststests).

Die Testpflicht wird in der CoronaBetreuungsverordnung geregelt. Dadurch sollen Kinder, die sich bereits infiziert haben und noch keine typischen Symptome aufzeigen, frühzeitig erkannt und somit Infektionsketten schnell unterbrochen bzw. verhindert werden. Für Ihre Kinder ergibt sich daraus folgendes:

  • Die Testpflicht gilt für alle Schülerinnen und Schüler.

Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule unter Aufsicht einer Lehrkraft erfüllt. Die Aufsicht führende Lehrkraft soll den Selbsttest Ihrer Kinderbegleiten, nicht durchführen.

D.h. konkret, Ihr Kind bekommt von uns Anweisungen und Hilfestellungen u.a. in Form von Videos und/oder Demonstrationskarten und führt den Test bei sich selbst aus (Selbsttest).

Alternativ ist es möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt.

  • Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht und am Betreuungsbetrieb der OGS teilnehmen.
  • Sollte der Selbsttest positiv oder mehrfach ungültig ausfallen, werden wir Sie umgehend telefonisch kontaktieren. Dann müssen Sie Ihr Kind schnellstmöglich aus der separaten Betreuung abholen und in Ihrer (haus-) ärztlichen Praxis einen PCR-Test vornehmen lassen. Dort wird man Ihnen auch das weitere Vorgehen erläutern. Bitte beachten Sie unbedingt, dass wir immer Ihre aktuellen!!! Telefonnummern vorliegen haben. Sorgen Sie bitte zudem dafür, dass Sie am Schulvormittag Ihres Kindes auf jeden Fall erreichbar sind – Ihrem Kind zuliebe!

Sofern sich keine neuen Bestimmungen ergeben, sind wir an die Vorgaben des Ministeriums gebunden und müssen diese ausführen.

Sehr hilfreich wäre es, wenn Sie den Testablauf mit Ihrem Kind im Vorfeld besprechen und das Testen mit einem Wattestäbchen schon einmal üben. Ihr Kind sollte das Gefühl für das Wattestäbchen in der Nase bekommen, so das sowohl Ihr Kind als auch Sie keine Sorge oder Angst haben müssen, sondern gut Bescheid wissen. Auch wir werden uns auf das Selbsttesten mit Ihren Kindern gut vorbereiten und wollen dies natürlich angemessen und möglichst kindgemäß anleiten.

Für Fragen oder andere Anliegen stehen wir Ihnen alle weiterhin gern zur Verfügung.

Uns allen wird in dieser Zeit sehr viel abverlangt. Lassen Sie uns deshalb gemeinsam diese neuen Herausforderungen meistern, in der Hoffnung auf baldige Einkehr von Normalität in unser aller Leben.

Mit besten Grüßen

Marion Petereit

Informationen zur Organisation des Unterrichts ab dem 12.04.21

Liebe Eltern,  

hoffentlich hatten Sie eine schöne Osterzeit und erholsame Ferientage!

Nun kehrt der Alltag leider mit unerfreulichen Neuigkeiten zurück. Auch uns trafen diese völlig unerwartet! Wie Sie es den Medien sicher schon entnommen haben, ist der Schulstart erneut mit vielen Veränderungen und damit neuen Herausforderungen verbunden. Gestern Abend erreichte uns bereits die offizielle Information des Ministeriums über die Rückkehr zum Distanzlernen – zunächst für die Woche vom 12.04. bis zum 16.04.2021. Somit findet in der nächsten Woche für Ihre Kinder ausschließlich Homeschooling und kein Wechselunterricht statt.

Natürlich besteht wieder die Möglichkeit zur Anmeldung für die Notbetreuung. Wir möchten Sie allerdings erneut bitten, nur im Notfall auf dieses Angebot zurückzugreifen. Bitte senden Sie im Bedarfsfall das beigefügte Formular ausgefüllt per Mail bis spätestens

Sonntag, 11.04.2021, 12.00 Uhr an gs-lockhausen@bad-salzuflen.de zurück.

Alle Unterrichtsmaterialien und die damit verbundenen Informationen erhalten Sie wie gewohnt von Ihrer Klassenlehrkraft. Diese setzt sich dazu zeitnah mit Ihnen in Verbindung.

Sobald uns nähere Informationen über die Wiederaufnahme des Wechselunterrichts und das Verfahren der Selbsttestung in der Schule vorliegen, werden wir Sie natürlich zeitnah davon in Kenntnis setzen.

Wir danken Ihnen für Ihre erneute Unterstützung. Bitte geben Sie auf sich Acht und bleiben Sie gesund!

Mit herzlichen Grüßen

Marion Petereit
Schulleiterin

Schulmail vom 08.04.21 zur Organisation des Unterrichts ab dem 12.04.21

Liebe Eltern,

heute hat uns aus dem Ministerium die Mitteilung erreicht, dass ab dem 12.04.21 die Kinder, zunächst für eine Woche, wieder in den Distanzunterricht wechseln. Für nähere Informationen finden Sie unten als Download die Schulmail aus dem Ministerium.
Sie erfahren zeitnah über unsere Homepage die Details zur Organisation an unserer Schule.

 

Frohe Ostern

TUN WIR ES DER NATUR GLEICH
UND STEHEN IMMER WIEDER AUF,
IN DER AUFGABE,
DAS GUTE ZUM BLÜHEN ZU BRINGEN.
(Beat Jan)

Nach jetzigen Informationen wird das Wechselmodell nach den Ferien fortgeführt. Demnach startet der Unterricht am 12. April mit Gruppe 2.
Sollten sich Änderungen ergeben, informieren wir über die Hompage.

Das Kollegium der Grundschule Lockhausen
wünscht Ihnen und euch liebe Kinder
ein frohes Osterfest
und wunderschöne Osterferien!

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