Überraschungspäckchen

Die Lockhauser Schulgemeinde engagiert sich dieses Jahr in der Weihnachtszeit zusammen mit dem lippischen Verein Agape e.V.
Viele Lockhauser Familien haben als kleine Spende Pakete mit wichtigen Lebensmitteln zusammengestellt und hübsch verpackt. Der Verein Agape überreicht diese Päckchen dann an bedürftige Familien in Rumänien.
Wie man sieht, sind viele Überraschungspäckchen zusammengekommen, die den Menschen in Rumänien hoffentlich viel Freude bereiten.

Vielen Dank für die vielen Spenden!

 

Schülerparlament am 24.11.21

In der letzten Schülerversammlung haben sich die Klassensprecherinnen und Klassensprecher versammelt, um über die Regel des Monats zu reflektieren und ein Zwischenfazit zu ziehen. Den Kindern fiel auf, dass einige die Regeln noch besser üben müssen und es eine Unterstützungsmöglichkeit geben muss, um die 10 Tage zu schaffen. In der daruaffolgenden Lehrerkonferenz werden die Ideen der Kinder besprochen.

Schülerparlament am 04.11.21

Am 04.11. haben wir eine Schülerversammlung in der Pausenhalle durchgeführt. In Vorbereitung auf die Versammlung haben sich die Klassensprecher und Klassensprecherinnen der 4. Jahrgangsstufe mit Frau Pape getroffen, um den Ablauf der Versammlung zu planen. Auf der Schülerversammlung wurde die neue Regel des Monats vorgestellt. Die Regel lautet für die Monate November und Dezember: Toiletten sauber halten!

Dazu haben die Klassensprecher und Klassensprecherinnen die vereinzelten Regeln den Schülerinnen und Schülern vorgestellt und was passiert, wenn die Regel 10 Tage hintereinander eingehalten werden konnte. Werden die Toiletten sauber gehalten, wird in der Pausenhalle ein lachender Smiley an einem Wochenplan aufgehangen. Schaffen die Schülerinnen und Schüler es nicht sich an dem Tag an die Regel zu halten, gibt es einen traurigen Smiley. So können sich die Kinder einen guten Überblick darüber verschaffen, wie viele Tage sie schon geschafft haben. Bei Einhaltung bekommen die Schülerinnen und Schüler für einen Tag hausaufgabenfrei.

Schulmail zur Abschaffung der Maskenpflicht am Sitzplatz

Liebe Eltern,

die Landesregierung hat beschlossen, die Maskenpflicht am Sitzplatz für die Schülerinnen und Schüler aller Schulformen mit Beginn der zweiten Schulwoche nach den Herbstferien aufzuheben. Dies erscheint unter Würdigung aller Umstände – insbesondere der besonderen Gewichtung der entwicklungspsychologischen und pädagogischen Bedeutung eines „normalisierten“ Schulbesuchs – zum jetzigen Zeitpunkt möglich.

Konkret bedeutet dies:

  • Die Coronabetreuungsverordnung wird ab 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
  • Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten, beispielsweise in Offenen Ganztagsschulen, für die Schülerinnen und Schüler, wenn sie an einem festen Platz sitzen, etwa beim Basteln oder bei Einzelaktivitäten.
  • Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.
  • Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske. Davon abgesehen bleibt es bei den bereits bekannten Ausnahmen von der Maskenpflicht im Schulgebäude, vgl. § 2 Absatz 1 Satz 2 Coronabetreuungsverordnung.
  • Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird.
  • Für das schulische Personal entfällt die Maskenpflicht auch bei Konferenzen und Besprechungen im Lehrerzimmer am festen Sitzplatz.
  • Für die Gremien der Schulmitwirkung gelten die bisherigen Regelungen, die sich an der Coronaschutzverordnung orientieren, fort.
  • Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird einen modifizierten Erlass zu den Auswirkungen der Aufhebung der Maskenpflicht an Schulen auf die Quarantäneentscheidungen bei Kontaktpersonen schaffen. Die wichtigste Neuregelung daraus ist:

Tritt in einem Klassen- oder Kursverband ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ab sofort in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbar zu beschränken. Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.

Des Weiteren gelten die bekannten Regelungen zur sogenannten „Freitestung“ von engen Kontaktpersonen fort. Dies bedeutet, dass die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler frühestens am fünften Tag der Quarantäne durch einen negativen PCR-Test oder einen qualifizierten hochwertigen Antigen-Schnelltest vorzeitig beendet werden kann. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil.

Ein solches Vorgehen ist vertretbar, wenn die eingeübten und bewährten Schutzmaßnahmen wie Lüften und Einhalten der Hygieneregeln auch weiterhin konsequent umgesetzt werden. Dieser Reihe von – zum Teil sehr aufwändigen – Schutzmaßnahmen, vor allem aber auch dem umsichtigen Verhalten aller Verantwortlichen in unseren Schulen, ist zu verdanken, dass ein Verzicht auf die Maskenpflicht im Unterricht möglich ist.

Ministerium für Schule und Bildung NRW

2. Treffen des Schülerparlaments

Vor unserem heutigen Treffen hatten die Schüler und Schülerinnen Zeit, in ihren Klassen zu überlegen und abzustimmen, welche Regel des Monats für sie wichtig wäre. Heute haben wir diese Vorschläge ausgewertet und durch Kleingruppenarbeit die wichtigsten Regeln des Monats festgehalten. In den Klassenratsstunden werden die drei Regeln mit den meisten Stimmen nun vorgestellt und die Schülerinnen und Schüler haben durch eine Punktevergabe die Möglichkeit, ihre Regel festzulegen. In der dritten Sitzung wird dann die Regel des Monats für Oktober, November und Dezember durch die demokratische Abstimmung bestimmt.

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