Theatervorführung für die Klassen 1&2

Am Montag besuchte uns das Trotz-alledem-Theater aus Bielefeld und spielte uns das Theaterstück „Käpten Knitterbart und seine Bande“ vor.
Worum es in dem Theaterstück ging, war eine Überraschung. Wir lauschten den beiden Schauspielern gespannt und schnell war klar, dass sie Piraten waren und sich auf hoher See befanden. Käpten Knitterbart war nicht immer ein netter Pirat und nahm sogar ein Mädchen gefangen, das ebenfalls auf dem Meer unterwegs war. Zum Glück ging die Geschichte aber gut aus und das Mädchen war am Ende wieder frei.
Es war ein sehr lustiges Theaterstück, wir haben viel gelacht 🙂 .
Dieser Schulvormittag hat großen Spaß gemacht!

 

Elterninformation zum Schulstart nach den Weihnachtsferien 2021/22

Liebe Eltern,

herzlich willkommen im neuen Jahr! Ich hoffe, dass die vergangenen Weihnachtsferien und Ferientage für Sie und Ihre Familie schön, erholsam und voller Genuss gewesen sind. Für das Jahr 2022 wünsche ich Ihnen, auch im Namen des gesamten Kollegiums unserer Schule, alles Gute, weiterhin viel Kraft, Zuversicht, Optimismus und Ausdauer.

So möchte ich Sie sogleich herzhaft bitten, Ihr Kind vor dem Schulbeginn einmal testen zu lassen oder mindestens zu Hause einen Schnelltest durchzuführen. Dadurch tragen wir alle zu einem möglichst sicheren Schulstart bei! Vielen Dank!

Ich möchte daran erinnern, dass wir aufgrund einer ganztägigen schulinternen Lehrerfortbildung (Mo. 10.01.22) mit unserem Schulbetrieb erst am Dienstag, 11.01.2022 beginnen. Die OGS Kinder werden, wie bereits mit der OGS abgesprochen und von Ihnen im Vorfeld angemeldet, betreut.

Bereits gestern Mittag erreichte uns die neueste Schulmail aus dem Ministerium. Zu Ihrer Information füge ich folgenden wichtigen Absatz an. Die vollständige Mail können Sie auf der Seite des Schulministeriums nachlesen:

https://www.schulministerium.nrw/06012022-schulstart-mit-anpassung-der-teststrategie-nach-den-weihnachtsferien

Teilnahme von vollständig immunisierten Schülerinnen und Schülern am Lolli-Testverfahren
Vollständig immunisierte Schülerinnen und Schüler gemäß der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung werden wie folgt definiert:
(1) Schülerinnen und Schüler mit vollständigem Impfschutz, welcher 14 Tage nach der letzten erforderlichen Corona-Schutzimpfung eintritt und
(2) Schülerinnen und Schüler, deren COVID-19 Infektion mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt.
Für die Teilnahme am Lolli-Testverfahren müssen unterschiedliche Regelungen getroffen werden:
(1) Schülerinnen und Schüler mit vollständigem Impfschutz
Schülerinnen und Schüler mit vollständigem Impfschutz können nach wissenschaftlicher Einschätzung weiterhin am Lolli-Testverfahren teilnehmen ohne Risiko, das Testergebnis des PCR-Pools zu verfälschen. Ab dem 10. Januar 2022 ist die Teilnahme zunächst verpflichtend (s.o.).
(2) Genesene Schülerinnen und Schüler
Genesene Schülerinnen und Schüler dürfen in den ersten acht Wochen nach ihrer Rückkehr aus der Isolation nicht am Lolli-Testverfahren teilnehmen. Sie sind deshalb in diesem Zeitraum von der Testpflicht in der Schule befreit.
Hintergrund für diese Regelung ist, dass bei Genesenen eine längere Zeit noch Viruspartikel nachgewiesen werden können und in diesen Einzelfällen der hoch sensitive PCR-Test immer noch zu einem positiven Pool- und Einzeltest führen kann. Nach Ablauf von acht Wochen nehmen auch genesene Schülerinnen und Schüler wieder am Lolli-Testverfahren teil.

Bitte teilen Sie uns per Mail (gs-lockhausen@bad-salzuflen.de) schnellstens mit, wenn bei Ihrem Kind während der Weihnachtsferien eine COVID-19 Infektion festgestellt wurde, damit es zunächst nicht an der Lolli- Testung teilnimmt. Das entsprechende Dokument fügen Sie bitte dieser Mail bei.

Zum Testrhythmus:

Am kommenden Dienstag (11.01.2022) werden alle Kinder (ausgenommen die erst kürzlich Genesenen) an der Lolli- Testung 2.0 teilnehmen.

Die weiteren Testungen erfolgen dann ab Mittwoch, 12.01.2022 (Kl. 1 und 2) bzw. Donnerstag, 13.01.2022 (Kl. 3 und 4). In der darauffolgenden Woche startet dann wieder der bekannte Testrhythmus.

Da Sie von nun an im Falle eines positiven Klassenpools eine direkte Nachricht vom Labor Krone erhalten werden, möchte ich Sie nochmals darauf hinweisen, dass immer eine aktuelle Mobilfunknummer von Ihnen benötigt wird. Bitte teilen Sie uns umgehend eine Änderung Ihrer Nummer mit, damit wir diese an das Labor weiterleiten können.

 

Verbunden mit vielen guten Wünschen für ein schönes Wochenende sowie einen guten Schulbeginn verbleibe ich mit

herzlichen Grüßen

M. Petereit
Schulleiterin

Schülerparlament am 21.12.21

Das Schülerparlament musste feststellen, dass die Toilettenregeln weiterhin nicht eingehalten werden können. Es wurde somit noch einmal die Frage diskutiert, ob etwas an den Regeln verbessert werden kann. Die Klassensprecher*innen hatten dazu die Idee, dass durch die Hilfe von Frau Petereit, Frau Pape und Frau Puke- Kaminsky noch einmal ein Aufruf in den einzelnen Klassen gemacht werden kann. Die Klassensprecher*innen wollten noch einmal ihre Mitschüler*innen im Klassengespräch dazu appellieren mehr auf die Regeln zu achten und ihnen ein Bewusstsein dafür zu vermitteln, dass es nach 10 Smileys auch eine Belohnung gibt.

Für die kommenden Tage haben wir beschlossen die Mädchen gesondert von den Jungen mit Smileys zu bewerten, da es vermehrt auf den Jungentoiletten zu Verschmutzungen gekommen ist.

Schulmail zur Maskenpflicht am Sitzplatz

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Schutz der Gesundheit unserer Schülerinnen und Schüler, unserer Lehrkräfte und des sonstigen an den Schulen tätigen Personals hat für die Landesregierung höchste Priorität. Wir beobachten die Entwicklung des Infektionsgeschehens daher sehr genau und überprüfen kontinuierlich, ob die geltenden Vorgaben zur Einhaltung des Hygiene- und Infektionsschutzes an den Schulen angemessen und wirksam sind.

Neben dem Wunsch, Unterricht vor allem aus pädagogischen Gründen von Angesicht zu Angesicht stattfinden lassen zu können, tritt aktuell jedoch aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens, auch mit neuen Mutationen, der Infektionsschutz wieder verstärkt in den Vordergrund. Das oberste Ziel im Sinne der Bildungsgerechtigkeit ist und bleibt es dabei, den Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler zu sichern.

Maskenpflicht am Sitzplatz

Die Maskenpflicht am Sitzplatz wird nach gründlicher Abwägung aller Gesichtspunkte ab morgen, 2. Dezember 2021, wieder eingeführt. Die Coronabetreuungsverordnung wird dementsprechend geändert.

Mit der Wiedereinführung der Maskenpflicht am Sitzplatz bleiben zugleich die behördlichen Anordnungen von Quarantänemaßnahmen auf ein unbedingt erforderliches Maß beschränkt. Sofern nicht außergewöhnliche Umstände (z.B. Ausbrüche oder Auftreten von neuen Virus-Varianten) vorliegen, wird sich die Anordnung von Quarantänen also wieder nur auf die infizierte Person beziehen. Zusätzliche, womöglich tägliche Testungen in der Schule für nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler sind angesichts der regelmäßigen Schultestungen derzeit nicht erforderlich und können auch von den Gesundheitsämtern nicht angeordnet werden.

Die Maske am Sitzplatz gilt ab sofort auch wieder für Ganztags- und Betreuungsangebote, darüber hinaus für alle sonstigen Zusammenkünfte im Schulbetrieb (Konferenzen, Besprechungen, Gremiensitzungen), sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.

An dieser Stelle möchte ich noch einmal betonen, dass nach den uns vorliegenden Rückmeldungen und Zahlen das Infektionsgeschehen auch den Schulbetrieb nicht unberührt lässt. Insgesamt gesehen sind die Schulen in Nordrhein-Westfalen aber keine Infektionstreiber. Bezogen auf alle Schulen im Lande können wir aufgrund der getroffenen Vorsichtsmaßnahmen von einer sehr kontrollierten Lage sprechen.

[…]

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

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